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Was ist neu an Chinas Regeln zur internationalen Zivilgerichtsbarkeit? (B) – Taschenführer zum chinesischen Zivilprozessrecht 2023 (3)

So, 03. Dezember 2023
Kategorien: Blog
Editor: Shuai Huang

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Die zentralen Thesen:

  • In der fünften Änderung (2023) des Zivilprozessrechts der Volksrepublik China wurde mit insgesamt sieben neuen Artikeln (Art. 276–282) ein neues Kapitel zu den Regeln der internationalen Zivilgerichtsbarkeit in China aufgeschlagen, das vier Arten von Zuständigkeitsgründen abdeckt: Parallelverfahren, Es liegt ein Alibi vor, und das Forum ist unpraktisch.
  • Die Regel zu Parallelverfahren (Art. 280) bekräftigt nicht nur die Grundposition Chinas, sondern erweitert auch die Szenarien für Parallelverfahren, um den praktischen Bedürfnissen besser gerecht zu werden.
  • Mit der Regelung zur Rechtshängigkeit des Alibi (Art. 281) wird in China erstmals der Ansatz des „zuerst angerufenen Gerichts“ eingeführt. Um mögliche Nachteile, die sich aus dieser Regelung ergeben (z. B. die Auslösung von „Torpedoklagen“), zu vermeiden, sieht sie auch Ausnahmen und Voraussetzungen für die Wiederaufnahme eines Rechtsstreits vor.
  • Durch die Regelung des forum non conveniens (Art. 282) wird die Hürde für ihre Anwendung im Vergleich zu ihrer Vorgängerregelung deutlich gesenkt, sodass sie mehr Chancen hat, angewendet zu werden und ihre gebührende Rolle bei der Lösung von Zuständigkeitskonflikten zu spielen.

Am 1. September 2023 wurde die fünfte Änderung des Zivilprozessgesetzes der Volksrepublik China (die „CPL 2023“) von Chinas oberster Legislative, dem Ständigen Ausschuss des Nationalen Volkskongresses, angenommen. Das CPL 2023 hat erhebliche Änderungen an internationalen Zivilverfahren vorgenommen. Wesentliche Änderungen finden sich unter anderem in den Regelungen zur internationalen Zivilgerichtsbarkeit, zur Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile sowie zur grenzüberschreitenden Zustellung von Prozessen.

Der Zweck dieses Taschenführers besteht darin, CJO-Leser mit diesen wichtigen Entwicklungen in der CPL 2023 vertraut zu machen. Einer der hellsten Punkte im Fünften Verfassungszusatz ist eine Reihe von sieben Bestimmungen – Art. 276-282 – hat ein neues Kapitel zu den Regeln der internationalen Zivilgerichtsbarkeit in China aufgeschlagen, das vier Arten von Zuständigkeitsgründen abdeckt: Parallelverfahren, lis alibi pendens und Forum non conveniens.

Als dritter Artikel im Pocket Guide konzentriert sich dieser Beitrag auf die Regeln der internationalen Zivilgerichtsbarkeit, insbesondere auf die Frage, wie Zuständigkeitskonflikte durch Mechanismen wie lis alibi pendens und Forum non conveniens gelöst werden.

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I. Parallelverfahren (Art. 280)

Kunst. 280 des CPL 2023, der sich mit der Situation paralleler Verfahren befasst, lautet wie folgt:

„Artikel 280 Wenn eine Partei in derselben Streitigkeit zwischen den beteiligten Parteien eine Klage bei einem ausländischen Gericht einreicht und die andere Partei eine Klage bei einem Volksgericht einreicht oder eine Partei eine Klage sowohl bei einem ausländischen Gericht als auch bei einem Volksgericht einreicht, gilt Folgendes: Das nach diesem Gesetz zuständige Volksgericht kann die Streitigkeit annehmen. Wenn die Parteien eine Vereinbarung über die ausschließliche Zuständigkeit zur Auswahl ausländischer Gerichte treffen und eine solche Vereinbarung nicht gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes über die ausschließliche Zuständigkeit verstößt und nicht die Souveränität, Sicherheit oder das öffentliche Interesse der Volksrepublik China berührt, kann das Volksgericht entscheiden den Fall nicht annehmen; Wenn der Fall angenommen wurde, entscheidet das Volksgericht, die Klage abzuweisen.“

Kunst. 280 bis 282 sind auch die Höhepunkte der Zuständigkeitsregeln in dieser Änderung. Um dem internationalen Trend zu entsprechen und den Schwerpunkt auf Parallelverfahren zu legen, werden in diesen Artikeln allgemeine Bestimmungen (Art. 280), die Rechtshängigkeit (Art. 281) und das Forum non conveniens (Art. 282) festgelegt.

Im Vergleich zu seinem Vorgänger (Art. 531 Abs. 1 der CPL-Interpretation 2022) ist Art. 280 bekräftigt nicht nur die Grundposition, sondern erweitert auch die Szenarien für Parallelverfahren, um den praktischen Bedürfnissen besser gerecht zu werden. Zusätzlich zum traditionellen Szenario, in dem „eine Partei eine Klage bei einem ausländischen Gericht einreicht und die andere Partei eine Klage bei einem Volksgericht einreicht“, wird ein Szenario eingeführt, in dem „eine Partei eine Klage sowohl bei einem ausländischen Gericht als auch bei einem Volksgericht einreicht“. “.

Dieses neu eingeführte Szenario mag absurd erscheinen, ist aber in der Praxis durchaus üblich. Dies hängt häufig mit der Prozessstrategie der Parteien zusammen, beispielsweise mit ihrem Wunsch, gleichzeitig Klagen in verschiedenen Gerichtsbarkeiten einzuleiten, um unterschiedliche rechtliche Ergebnisse zu erzielen. Ein typisches Beispiel ist der Fall von Americhip, Inc. gegen Dean et al. (2018) Yue 03 Min Chu Nr. 420, wie wir bereits besprochen haben. Zweifellos führt dies zu Problemen im Zusammenhang mit parallelen Verfahren und dem daraus resultierenden Problem, wie das Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile in China mit den laufenden Verfahren in China koordiniert werden kann. Im Hinblick auf diese Probleme sieht Art. 302 der CPL 2023 gibt eine Antwort. Für eine detaillierte Analyse lesen Sie bitte „Was gibt es Neues an Chinas Regeln zur Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile?“ – Taschenführer zum chinesischen Zivilprozessrecht 2023 (1).“

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Darüber hinaus ist es wichtig, die rechtliche Wirkung einer ausschließlichen Gerichtsstandsvereinbarung bei der Wahl ausländischer Gerichte zu beachten: Wenn die in diesem Artikel festgelegten Bedingungen erfüllt sind, werden chinesische Gerichte die Ausübung ihrer Zuständigkeit verweigern und die Annahme des Falles verweigern; Hat das Gericht den Fall angenommen, so entscheidet es über die Abweisung der Klage.

Hinsichtlich der Exklusivität von Forumauswahlvereinbarungen gehen chinesische Gerichte von einer Exklusivitätsvermutung aus. „Ohne dass es sich bei der Gerichtsstandsvereinbarung um eine nicht ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarung handelt, wird davon ausgegangen, dass diese Gerichtsstandsvereinbarung ausschließlich ist“ (Art. 1, Zusammenfassung der Konferenz des Symposiums über auslandsbezogene Handels- und Seegerichtsverfahren im ganzen Land” (全国法院涉外商事海事审判工作座谈会会议纪要)).

II. Lis Alibi Pendens (Art. 281)

Kunst. 281 der CPL 2023, die die Rechtshängigkeit vorsieht, lautet wie folgt:

„Artikel 281 Nachdem ein Volksgericht einen Fall gemäß den Bestimmungen des vorstehenden Artikels angenommen hat, beantragt eine Partei beim Volksgericht schriftlich die Aussetzung der Klage mit der Begründung, dass das ausländische Gericht den Fall zuvor angenommen hat an das Volksgericht kann das Volksgericht die Aussetzung der Klage beschließen, es sei denn, einer der folgenden Umstände liegt vor:

(1) Die Parteien haben vereinbart, Streitigkeiten vor dem Volksgericht beizulegen, oder die Streitigkeit fällt in die ausschließliche Zuständigkeit des Volksgerichts. oder

(2) Es ist offensichtlich bequemer, dass das Volksgericht den Fall verhandelt.

Wenn das ausländische Gericht nicht die erforderlichen Maßnahmen zur Verhandlung des Falles ergreift oder den Fall nicht innerhalb einer angemessenen Frist abschließt, nimmt das Volksgericht den Fall auf schriftlichen Antrag einer Partei wieder auf.

Wird ein rechtskräftig gewordenes Urteil oder Urteil eines ausländischen Gerichts ganz oder teilweise vom Volksgericht anerkannt und erhebt eine Partei beim Volksgericht erneut Klage wegen des anerkannten Teils, so entscheidet das Volksgericht den Fall nicht annehmen; Wenn der Fall angenommen wurde, entscheidet das Volksgericht, die Klage abzuweisen.“

Dieser Artikel ist auch ein Durchbruch, da er zum ersten Mal den „Ansatz des zuerst angerufenen Gerichts“ einführt. Gemäß diesem Artikel kann, wenn derselbe Fall bereits von einem ausländischen Gericht angenommen wurde und die Parteien den Fall anschließend vor ein chinesisches Gericht bringen, das chinesische Gericht als das später angerufene Gericht den Fall aussetzen und dem ersten Gericht erlauben, hat ein ausländisches Gericht angerufen, um den Fall vorrangig zu verhandeln.

Um mögliche Nachteile, die sich aus dieser Regelung ergeben (z. B. die Auslösung von „Torpedoklagen“), zu vermeiden, sieht der Artikel Ausnahmen und Bedingungen für die Wiederaufnahme eines Rechtsstreits vor.

Abs. 3 dieses Artikels leitet sich aus Art. ab. 531, Abs. 2 der CPL-Interpretation 2022 und soll die Gültigkeit ausländischer Urteile bestätigen, die von chinesischen Gerichten (ganz oder teilweise) anerkannt wurden. Diese Urteile werden den vollstreckbaren chinesischen Gerichtsurteilen gleichgestellt. Gemäß dem Grundsatz der Rechtskraft wird das chinesische Gericht den Fall nicht annehmen, wenn eine Partei bei einem chinesischen Gericht Klage wegen des anerkannten Teils des Urteils einreicht. Wenn der Fall angenommen wurde, wird das chinesische Gericht entscheiden, die Klage abzuweisen.

III. Forum Non Conveniens (Art. 282)

Kunst. 282 der CPL 2023, die forum non conveniens vorsieht, lautet wie folgt:

„Artikel 282 Bei einem von einem Volksgericht angenommenen zivilrechtlichen Fall mit Auslandsbezug, wenn der Beklagte einen Einspruch gegen die Zuständigkeit erhebt und die folgenden Umstände gleichzeitig vorliegen, kann das Volksgericht entscheiden, die Klage abzuweisen und den Kläger aufzufordern, eine Klage einzureichen ein bequemeres ausländisches Gericht:

(1) Die wesentlichen Sachverhalte des in diesem Fall in Rede stehenden Streits liegen nicht in der Volksrepublik China vor und es ist für das Volksgericht offensichtlich unbequem, den Fall zu verhandeln und für die Parteien, sich an der Klage zu beteiligen;

(2) zwischen den Parteien besteht eine Gerichtsstandsvereinbarung, nach der der Streit vor den Volksgerichten zu entscheiden ist;

(3) der Fall fällt nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der Volksgerichte;

(4) der Fall betrifft nicht die Souveränität, Sicherheit oder das öffentliche Interesse der Volksrepublik China; Und

(5) Es ist für ein ausländisches Gericht bequemer, den Fall zu verhandeln.

Nach der Entscheidung, die Klage abzuweisen, weigert sich das ausländische Gericht, die Zuständigkeit für die Streitigkeit auszuüben, ergreift nicht die notwendigen Maßnahmen, um den Fall anzuhören, oder schließt den Fall nicht innerhalb einer angemessenen Frist ab und eine Partei reicht eine Klage bei ein noch einmal das Volksgericht, das Volksgericht soll den Fall annehmen.“

Seit der Oberste Volksgerichtshof (SPC) im Jahr 2015 offiziell das Forum non conveniens in Form der gerichtlichen Auslegung eingeführt hat, gilt diese Regel genau beobachtet. Juristen im In- und Ausland sind gespannt, ob und wie diese Regelung funktionieren wird. Im letzten Jahrzehnt wurde die Regel aufgrund ihrer hohen Schwelle nur begrenzt angewendet, insbesondere aufgrund der Anforderung, dass der Fall nicht die Interessen chinesischer Bürger, juristischer Personen oder anderer Organisationen betreffen darf.

Diesmal Art. 282 hat im Vergleich zu seinem Vorgänger wesentliche Änderungen erfahren, indem Anforderungen wie „Der Fall betrifft nicht die Interessen chinesischer Staatsbürger, juristischer Personen oder anderer Organisationen“, „Der Fall wendet kein chinesisches Recht an“ und „Das ausländische Gericht hat“ gestrichen wurden Zuständigkeit für den Fall“. Dadurch wird die Hürde für seine Anwendung erheblich gesenkt, sodass die Chancen größer sind, dass es angewendet wird und die ihm gebührende Rolle bei der Lösung von Zuständigkeitskonflikten spielt.

 

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