Mit der fünften Änderung (2023) des Zivilprozessrechts der Volksrepublik China wurde ein neues Kapitel der internationalen Zivilgerichtsbarkeitsregeln in China aufgeschlagen, das vier Arten von Zuständigkeitsgründen abdeckt: Parallelverfahren, lis alibi pendens und Forum non conveniens. Dieser Beitrag konzentriert sich auf die vier Arten von Zuständigkeitsgründen, nämlich besondere Zuständigkeit, Zuständigkeit durch Vereinbarung, Zuständigkeit durch Vorlage und ausschließliche Zuständigkeit.
Die zentralen Thesen:
- In der fünften Änderung (2023) des Zivilprozessrechts der Volksrepublik China wurde mit insgesamt sieben neuen Artikeln (Art. 276–282) ein neues Kapitel zu den Regeln der internationalen Zivilgerichtsbarkeit in China aufgeschlagen, das vier Arten von Zuständigkeitsgründen abdeckt: Parallelverfahren, Es liegt ein Alibi vor, und das Forum ist unpraktisch.
- Gemäß der besonderen Zuständigkeitsregel (Art. 276) können chinesische Gerichte die Zuständigkeit für Streitigkeiten mit Auslandsbezug (mit Ausnahme derjenigen, die Identitätsbeziehungen betreffen) gegen Beklagte mit Wohnsitz im Ausland ausüben, sofern einer der fünf oben aufgeführten Gerichtsstände im Hoheitsgebiet von China liegt China. Darüber hinaus wird erstmals auch der Grundsatz der „richtigen Verbindung“ eingeführt – chinesische Gerichte können die Zuständigkeit für Streitigkeiten mit Auslandsbezug ausüben, wenn die Streitigkeiten andere ordnungsgemäße Verbindungen zu China haben.
- Nach der Regel der vereinbarten Zuständigkeit (Art. 277) besteht in Fällen, in denen chinesische Gerichte die gewählten Gerichte sind, nicht mehr die Anforderung, dass das gewählte Gericht einen „tatsächlichen Zusammenhang“ mit der Streitigkeit haben muss.
- Gemäß der Regel zur Zuständigkeit durch Vorlage (Art. 278) gelten chinesische Gerichte als zuständig, wenn die Parteien keine Einwände gegen die Zuständigkeit erheben und auf die Verteidigung oder Einreichung von Widerklagen reagieren.
- Mit der ausschließlichen Zuständigkeitsregel (Art. 279) werden zwei neue Arten von Fällen als Grundlage für die Festlegung der ausschließlichen Zuständigkeit chinesischer Gerichte eingeführt.
Am 1. September 2023 wurde die fünfte Änderung des Zivilprozessgesetzes der Volksrepublik China (die „CPL 2023“) von Chinas oberster Legislative, dem Ständigen Ausschuss des Nationalen Volkskongresses, angenommen. Das CPL 2023 hat erhebliche Änderungen an internationalen Zivilverfahren vorgenommen. Wesentliche Änderungen finden sich unter anderem in den Regelungen zur internationalen Zivilgerichtsbarkeit, zur Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile sowie zur grenzüberschreitenden Zustellung von Prozessen.
Der Zweck dieses Taschenführers besteht darin, CJO-Leser mit diesen wichtigen Entwicklungen in der CPL 2023 vertraut zu machen. Einer der hellsten Punkte im Fünften Verfassungszusatz ist eine Reihe von sieben Bestimmungen – Art. 276-282 – hat ein neues Kapitel zu den Regeln der internationalen Zivilgerichtsbarkeit in China aufgeschlagen, das vier Arten von Zuständigkeitsgründen abdeckt: Parallelverfahren, lis alibi pendens und Forum non conveniens.
Als zweiter Artikel im Pocket Guide konzentriert sich dieser Beitrag auf die Regeln der internationalen Zivilgerichtsbarkeit, insbesondere auf die vier Arten von Gerichtsbarkeitsgründen, nämlich besondere Gerichtsbarkeit, Gerichtsbarkeit durch Vereinbarung (Konsensgerichtsbarkeit), Gerichtsbarkeit durch Vorlage (Prorogation of Jurisdiction), und ausschließlicher Gerichtsstand.
Zusammenhängende Posts:
- Was ist neu an Chinas Regeln zur Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile? - Taschenführer zum chinesischen Zivilprozessrecht 2023 (1)
- Was ist neu an Chinas Regeln zur internationalen Zivilgerichtsbarkeit? (B) – Taschenführer zum chinesischen Zivilprozessrecht 2023 (3)
- Das sprachen chinesische Richter zur internationalen Zivilgerichtsbarkeit: Einblicke von Richtern des Obersten Gerichtshofs Chinas zur Änderung des Zivilprozessrechts 2023 (1)
I. Besonderer Gerichtsstand (Art. 276)
„Artikel 276 Wenn eine Klage wegen einer zivilrechtlichen Streitigkeit mit Auslandsbezug, mit Ausnahme derjenigen, die Identitätsbeziehungen betrifft, gegen einen Beklagten erhoben wird, der keinen Wohnsitz im Hoheitsgebiet der Volksrepublik China hat, ist das Volksgericht am Ort des Vertragsabschlusses zuständig Als Gerichtsstand können der Ort der Vertragserfüllung, der Ort des Streitgegenstandes, der Ort der zur Pfändung zur Verfügung stehenden Liegenschaften, der Ort der Verletzungshandlung oder der Sitz der Repräsentanz gelten, wenn der Ort der Erfüllung der Vertrag, der Ort der Vertragserfüllung, der Ort des Streitgegenstandes, der Ort der zur Pfändung zur Verfügung stehenden Liegenschaften, der Ort der Verletzungshandlung oder der Sitz der Repräsentanz im Hoheitsgebiet der Volksrepublik liegt China.
Sofern im vorstehenden Absatz nichts anderes bestimmt ist, können ausländische Zivilstreitigkeiten, die ansonsten einen echten Bezug zur Volksrepublik China haben, in die Zuständigkeit der Volksgerichte fallen.“
Diese Bestimmung ist als Regel der „besonderen örtlichen Gerichtsbarkeit“ (oder kurz „besondere Gerichtsbarkeit“) bekannt, im Gegensatz zur Regelung der „allgemeinen örtlichen Gerichtsbarkeit“ im CPL, die den Wohnsitz des Beklagten als Grundlage für die Zuständigkeit festlegt.
Gemäß Art. 276, Abs. 1 können chinesische Gerichte die Zuständigkeit für Streitigkeiten mit Auslandsbezug (mit Ausnahme solcher, die Identitätsbeziehungen betreffen) gegen Beklagte mit Wohnsitz im Ausland ausüben, vorausgesetzt, dass einer der fünf oben aufgeführten Gerichtsstände im Hoheitsgebiet Chinas liegt. Der Vorgänger dieses Artikels ist Art. 272 der CPL 2021.
Der wichtigste Höhepunkt dieses Artikels (oder möglicherweise dieser Änderung) liegt in der Hinzufügung des zweiten Absatzes. In diesem Absatz wird erstmals der Grundsatz der ordnungsgemäßen Verbindung eingeführt – chinesische Gerichte können die Zuständigkeit für Streitigkeiten mit Auslandsbezug ausüben, wenn die Streitigkeiten andere ordnungsgemäße Verbindungen zu China haben, unabhängig davon, ob die oben genannten fünf Gerichtsstände auf dem Territorium Chinas liegen. Was eine „richtige Verbindung“ darstellt, liegt im Ermessen chinesischer Richter.
Eines ist sicher: Diese neue Bestimmung zielt darauf ab, die Zuständigkeit chinesischer Gerichte für Zivil- und Handelssachen mit Auslandsbezug zu erweitern.
II. Gerichtsstand nach Vereinbarung (Art. 277)
Kunst. 277 der CPL 2023, die die Zuständigkeit durch Vereinbarung regelt, lautet wie folgt:
„Artikel 277 Wenn die Parteien eines zivilrechtlichen Rechtsstreits mit Auslandsbezug schriftlich vereinbaren, ein Volksgericht für die Zuständigkeit zu wählen, kann das Volksgericht zuständig sein.“
Die Zuständigkeitsregel durch Vereinbarung wurde bereits 1991 mit der Verabschiedung des CPL in Art. 244 von Teil IV „Sonderbestimmungen für Zivilklagen mit Auslandsbezug“, der das Recht der Parteien bekräftigte, den Gerichtsstand einvernehmlich zu wählen, und gleichzeitig einige Einschränkungen der Parteiautonomie auferlegte, einschließlich der Anforderung, dass das gewählte Gericht von Die Zuständigkeit muss in einem tatsächlichen Zusammenhang mit der Streitigkeit stehen. In der zweiten Änderung des CPL im Jahr 2012 wurde dieser Artikel mit den Bestimmungen über die Zuständigkeit für inländische Rechtsstreitigkeiten durch Vereinbarung zusammengeführt und in Teil II „Verfahrensverfahren“ verschoben. Nach der Fusion blieb der Inhalt (bis auf einige Formulierungen) im Wesentlichen unverändert und die bisherigen Einschränkungen, einschließlich der eigentlichen Anschlusspflicht, gelten weiterhin.
Die bedeutendste Änderung dieses Artikels im Vergleich zum Vorgänger betrifft die „Einschränkungen“. Es ist klar, dass es außer der Bedingung einer „schriftlichen Vereinbarung“ keine weiteren Einschränkungen gibt. Mit anderen Worten: Es ist nicht mehr erforderlich, dass das gewählte Gericht einen „tatsächlichen Bezug“ zum Streitfall hat.
Es ist jedoch zu beachten, dass die Tatsache, dass „keine tatsächliche Verbindung erforderlich ist“, nur für Fälle gilt, in denen die Parteien chinesische Gerichte (nicht ausländische Gerichte) als Gerichtsstand gewählt haben. In den Fällen, in denen die Parteien ausländische Gerichte gewählt haben, gilt weiterhin das Erfordernis des „tatsächlichen Zusammenhangs“ gemäß Art. 529 der CPL-Interpretation 2022.
Gibt es Hindernisse für die Anerkennung und Vollstreckung des Urteils des ausländischen Gerichts in China, wenn das von den Parteien gewählte ausländische Gericht keinen tatsächlichen Bezug zum Streit hat? Diese Frage erfordert eine Analyse der Bestimmungen des CPL 2023 zur Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile, vor allem in den Art. 300 und 301. Für eine detaillierte Analyse lesen Sie bitte „Was ist neu an Chinas Regeln zur Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile? - Taschenführer zum chinesischen Zivilprozessrecht 2023 (1)"
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III. Zuständigkeit durch Vorlage (Gerichtsstandsvereinbarung) (Art. 278)
Kunst. 278 der CPL 2023, der die Zuständigkeit durch Vorlage (Zuständigkeitsvereinbarung) regelt, lautet wie folgt:
„Artikel 278 Wenn die Parteien keine Einwände gegen die Zuständigkeit erheben und sich zur Verteidigung oder Einreichung von Widerklagen äußern, gilt das Volksgericht als zuständig.“
Die Zuständigkeitsregel durch Vorlage hat ein ähnliches Schicksal wie die Zuständigkeitsregel durch Vereinbarung, die beide früher Teil der CPL für Zivilklagen mit Auslandsbezug waren und ausschließlich für Zivilstreitigkeiten mit Auslandsbezug galten. Mit der zweiten Änderung des CPL im Jahr 2012 wurde die Position des Artikels jedoch von Teil IV nach Teil II verschoben und sowohl für ausländische als auch inländische Zivilrechtsstreitigkeiten anwendbar gemacht.
Jetzt ist die Regel der Zuständigkeit durch Vorlage wieder an ihren ursprünglichen Platz zurückgekehrt und wurde in Teil IV erneut zu einer Bestimmung über die Zuständigkeit durch Vorlage, die speziell auf ausländische Zivilstreitigkeiten anwendbar ist. Inhaltlich gibt es keine wesentlichen Änderungen. Kurz gesagt gibt es zwei Anforderungen: eine Untätigkeit, das heißt, keinen Einspruch gegen die Zuständigkeit zu erheben, und eine Handlung, das heißt, auf die Verteidigung oder Einreichung von Widerklagen zu reagieren. Die wichtigste Änderung in dieser Überarbeitung ist die Hinzufügung von „Gegenklage“, die neben „Antwort zur Verteidigung“ nun auch als Klage anerkannt wird, die die Anerkennung der Zuständigkeit des Gerichts anzeigt.
IV. Ausschließlicher Gerichtsstand (Art. 279)
Kunst. 279 der CPL 2023, der die ausschließliche Zuständigkeit regelt, lautet wie folgt:
„Artikel 279 Ein Volksgericht ist ausschließlich für folgende Zivilsachen zuständig:
(1) Klagen, die aufgrund von Streitigkeiten über die Gründung, Auflösung und Liquidation einer juristischen Person oder einer anderen im Hoheitsgebiet der Volksrepublik China ansässigen Organisation sowie über die Gültigkeit eines von dieser juristischen Person gefassten Beschlusses eingeleitet werden andere Organisation;
(2) Klagen, die aufgrund von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Prüfung der Gültigkeit von im Hoheitsgebiet der Volksrepublik China gewährten Rechten des geistigen Eigentums eingeleitet werden; Und
(3) Klagen, die aufgrund von Streitigkeiten eingeleitet wurden, die sich aus der Erfüllung von chinesisch-ausländischen Beteiligungs-Joint-Venture-Verträgen, chinesisch-ausländischen kooperativen Joint-Venture-Verträgen und chinesisch-ausländischen kooperativen Explorations- und Erschließungsverträgen für natürliche Ressourcen im Hoheitsgebiet der Volksrepublik China ergeben .“
Im Vergleich zu seinem Vorgänger (Art. 273 der CPL 2021) führt dieser Artikel zwei weitere Arten von Fällen (nämlich die ersten beiden der drei Arten) als Grundlage für die Festlegung der ausschließlichen Zuständigkeit chinesischer Gerichte ein.
Die Regel zur ausschließlichen Zuständigkeit ist von entscheidender Bedeutung, da auch festgestellt werden muss, ob ein Streitfall unter die ausschließliche Zuständigkeit chinesischer Gerichte fällt, wenn es um parallele Verfahren, ein Forum non conveniens, die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile und andere Umstände geht.
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Anbieter: Meng Yu 余 萌