Die zentralen Thesen:
- Die Zusammenfassung der Konferenz 2021 enthält die Regeln für die Einreichung von Fällen, die Zustellung des Verfahrens und die Rücknahme von Anträgen in Fällen der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile in China.
- Wenn das Gericht feststellt, dass der Antrag die Voraussetzungen für die Einreichung des Falls nicht erfüllt, entscheidet es, den Fall nicht anzunehmen. Wenn das Gericht die Situation nach Annahme des Falles feststellt, wird es entscheiden, den Antrag abzuweisen. Beide Arten von Urteilen können angefochten werden.
- Chinesische Gerichte können das Verfahren auf elektronischem Weg zustellen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Zusammenhängende Posts:
- China erlässt wegweisende Justizpolitik zur Vollstreckung ausländischer Urteile – Durchbruch für die Sammlung von Urteilen in der China-Reihe (I)
- Wie chinesische Gerichte Anträge auf Vollstreckung ausländischer Urteile prüfen: Kriterien und Anwendungsbereich - Breakthrough for Collecting Urteils in China Series (II)
- Wie chinesische Gerichte die Gegenseitigkeit bei der Vollstreckung ausländischer Urteile bestimmen - Durchbruch für die Erhebung von Urteilen in China Reihe (III)
- Wie identifizieren chinesische Gerichte ausländische Urteile als endgültig und abschließend? - Durchbruch für das Sammeln von Urteilen in der China-Reihe (IV)
- Welche Dokumente müssen für die Vollstreckung ausländischer Urteile in China vorbereitet werden – Reihe „Durchbruch für die Erhebung von Urteilen in China“ (V)
- So schreiben Sie einen Antrag auf Vollstreckung eines ausländischen Urteils in China - Durchbruch für die Sammlung von Urteilen in China Serie (VI)
- Bedingungen für die Vollstreckung ausländischer Urteile in China – Reihe „Durchbruch für die Erhebung von Urteilen in China“ (VII)
- Wo ist der Antrag auf Vollstreckung ausländischer Urteile in China einzureichen – Durchbruch für die Sammlung von Urteilen in China Series (VIII)
- Kann der Antragsteller vorläufige Maßnahmen bei chinesischen Gerichten beantragen? - Durchbruch für das Sammeln von Urteilen in der China Series (IX)
China veröffentlichte 2022 eine wegweisende Justizpolitik zur Vollstreckung ausländischer Urteile und leitete damit eine neue Ära für die Einziehung von Urteilen in China ein.
Die Rechtspolitik ist die „Konferenzzusammenfassung des Symposiums über auslandsbezogene Handels- und Seegerichtsverfahren vor landesweiten Gerichten“ (im Folgenden die „Konferenzzusammenfassung 2021“, 全国法院涉外商事海事审判工作座谈会会议纪要), herausgegeben von Chinas Oberstem Volksrat Court (SPC) am 31. Dez. 2021.
Im Rahmen des 'Durchbruch für das Sammeln von Urteilen in der China-Reihe“ stellt dieser Beitrag die Artikel 37, 40 und 48 der Konferenzzusammenfassung 2021 vor, die die Regeln für die Einreichung von Fällen, die Zustellung des Verfahrens und die Rücknahme von Anträgen in Fällen der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile in China enthalten.
I. Wie prüfen chinesische Gerichte Fälle bei der Einreichung von Fällen?
Texte der Konferenzzusammenfassung 2021
Artikel 40 der Konferenzzusammenfassung 2021 [Prüfung der Fallanmeldung]:
„Erfüllt der Antrag des Antragstellers die Bedingungen für die Einreichung des Falls nicht, entscheidet das Volksgericht, den Fall nicht anzunehmen, und erläutert die Gründe für die Nichtannahme. Ist der Sache stattgegeben worden, so entscheidet das Volksgericht, den Antrag abzuweisen. Lehnt die Partei die Kündigung ab, kann sie Berufung einlegen. Wenn der Antragsteller nach der Entscheidung des Volksgerichts, den Fall nicht anzunehmen oder den Antrag abzuweisen, erneut einen Antrag stellt und die Bedingungen für die Einreichung des Falls erfüllt, nimmt das Volksgericht den Fall an.“
Interpretationen
1. Was ist die Fallprüfung?
Das chinesische Gericht führt nach Erhalt des vom Antragsteller eingereichten Antrags zunächst eine Formalitätsprüfung durch, um festzustellen, ob die Voraussetzungen für die Einreichung des Falls erfüllt sind.
2. Welche Voraussetzungen für die Einreichung von Fällen erfüllt sein sollten
Das Oberste Volksgericht (SPC) hat die Bedingungen für die Einreichung von Fällen für die Beantragung der Vollstreckung von Urteilen in den „Bestimmungen zu mehreren Fragen bezüglich der Vollstreckung von Urteilen durch Volksgerichte (zur Durchführung von Gerichtsverfahren) (2020)“ (Fa Shi [2020] Nr. 21) (im Folgenden die „Bestimmungen“,《关于人民法院执行工作若干问题的规定(试行)(2020)》(法释〔2020〕21号)). Obwohl die Bestimmungen auf die Vollstreckung wirksamer Urteile abzielen, einschließlich inländischer Urteile und ausländischer Urteile, deren Wirksamkeit von chinesischen Gerichten anerkannt wurde, sind sie auch von Bezugsbedeutung für die Bestimmung der Bedingungen für die Einreichung von Fällen für die Beantragung der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile.
Die Voraussetzungen für die Einreichung eines Antrags auf Anerkennung und Vollstreckung eines ausländischen Urteils lauten demnach wie folgt:
- Das Antragsformular ist in einem standardisierten Format mit vollständigen Informationen. Das ausländische Urteil ist ein von chinesischen Gerichten vollstreckbares Rechtsdokument, das in der Zusammenfassung der Konferenz 2021 aufgeführt ist;
- Das ausländische Urteil ist rechtskräftig;
- Wird gleichzeitig die Anerkennung und Vollstreckung eines ausländischen Urteils beantragt, muss das ausländische Urteil eine Zahlungs- und Leistungspflicht enthalten (bei Anträgen auf Anerkennung nur eines ausländischen Urteils ist diese Bedingung nicht erforderlich);
- Antragsteller ist der durch das ausländische Urteil bestimmte Vollstreckungsgläubiger oder dessen Erbe oder Rechtsnachfolger;
- die Identität des Antragsgegners bekannt ist und der Antragsgegner der durch das ausländische Urteil bestimmte Vollstreckungsschuldner ist;
- Das ausführbare Vermögen des Antragsgegners ist bekannt;
- Der Antragsteller bewirbt sich innerhalb der gesetzlichen Frist;
- Der Beklagte kommt seinen Verpflichtungen nicht innerhalb der durch das ausländische Urteil bestimmten Frist nach;
- Der Fall fällt in die Zuständigkeit des empfangenden Gerichts; und
- Der Bewerber reicht die erforderlichen Bewerbungsunterlagen ein.
3. Was wird das Gericht tun, wenn die Voraussetzungen für die Einreichung des Falls nicht erfüllt sind?
Wenn das Gericht feststellt, dass der Antrag die Bedingungen für die Einreichung des Falls nicht erfüllt, entscheidet es, den Fall nicht anzunehmen. Wenn das Gericht die Situation nach Annahme des Falles feststellt, wird es entscheiden, den Antrag abzuweisen. Beide Arten von Urteilen können angefochten werden.
Wenn der Antragsteller nach der Entscheidung des chinesischen Gerichts, den Fall nicht anzunehmen oder den Antrag abzuweisen, die Bedingungen für die Einreichung des Falls erfüllt, kann er erneut einen Antrag stellen. Das Gericht nimmt den Antrag an und prüft, ob die Voraussetzungen für die Einreichung des Falls erfüllt sind.
II. Dienst am Beklagten
Texte der Konferenzzusammenfassung 2021
Artikel 37 der Zusammenfassung der Konferenz 2021 [Service on the Respondent]:
„Beantragt eine Partei die Anerkennung und Vollstreckung eines ausländischen Urteils oder Urteils, so führt das Volksgericht die andere Partei im Urteil als Beklagten an. Wenn beide Parteien dies beantragen, werden sie beide als Antragsteller aufgeführt.
Das Volksgericht stellt dem Antragsgegner eine Ausfertigung des Antrags zu. Der Beklagte reicht seine Stellungnahme innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt einer Kopie davon ein; Hat der Beklagte keinen Wohnsitz im Hoheitsgebiet der Volksrepublik China, reicht er seine Stellungnahme innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer Kopie davon ein. Das Versäumnis des Antragsgegners, seine Stellungnahme innerhalb der vorgenannten Frist abzugeben, berührt die Prüfung durch das Volksgericht nicht.“
Interpretationen
1. Wer ist der Befragte?
In einem ausländischen Urteil ist die Gegenpartei des Antragstellers der Antragsgegner. Wenn beide Parteien die Anerkennung beantragen, werden sie beide als Antragsteller aufgeführt.
2. Wie stellt der Antragsteller dem Antragsgegner das Verfahren zu?
Das Gericht stellt dem Antragsgegner eine Kopie des Antrags an die vom Antragsteller angegebene Adresse zu. Daher wird dem Antragsteller empfohlen, genaue Kontaktinformationen des Antragsgegners anzugeben.
Wenn der Antragsgegner keinen Wohnsitz in China hat, wird das chinesische Gericht das Verfahren gemäß dem einschlägigen bilateralen Vertrag oder dem Haager Zustellungsübereinkommen zustellen.
Chinesische Gerichte können das Verfahren auch auf elektronischem Weg zustellen, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind (Art. 11 der Konferenzzusammenfassung 2021):
(1) Wenn das Gesetz des Landes des Antragsgegners die elektronische Zustellung nicht verbietet, kann das chinesische Gericht das Verfahren auf elektronischem Wege zustellen, sofern dies nicht durch die von China abgeschlossenen oder beigetretenen internationalen Verträge verboten ist.
(2) Ist das Land des Antragsgegners Vertragsstaat des Haager Zustellungsübereinkommens und spricht es sich gegen eine postalische Zustellung danach aus, so wird vermutet, dass die elektronische Zustellung unzulässig ist. Derzeit können chinesische Gerichte den Prozess nicht auf elektronischem Weg bedienen.
3. Der Beklagte kann seine Stellungnahme innerhalb einer vorgeschriebenen Frist abgeben
Der Beklagte muss seine Stellungnahme innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt einer Kopie des Antrags abgeben; wenn der Beklagte keinen Wohnsitz in China hat, reicht er seine Stellungnahme innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer Kopie davon ein. Das Versäumnis des Beklagten, Stellungnahmen innerhalb der oben genannten Frist vorzulegen, hat keinen Einfluss auf die Prüfung durch das chinesische Gericht.
III. Rücknahme der Bewerbung
Texte der Konferenzzusammenfassung 2021
Artikel 48 der Konferenzzusammenfassung 2021 [Umgang mit Antragsrücknahme]:
„Das Volksgericht gibt dem Antrag des Antragstellers auf Rücknahme des Antrags statt, nachdem das Volksgericht den Antrag auf Anerkennung und Vollstreckung eines ausländischen Urteils oder Urteils angenommen, aber noch keine Entscheidung getroffen hat.
Obwohl das Volksgericht entschieden hat, den Antrag zurückzuziehen, nimmt das Volksgericht den Fall dennoch an, wenn der Antragsteller erneut einen Antrag stellt und die Voraussetzungen für die Einreichung des Falls erfüllt.
Lehnt der Bewerber die Teilnahme am Anfrageverfahren ohne berechtigten Grund ab, so gilt dies als automatische Zurücknahme der Bewerbung durch den Bewerber.“
Interpretationen
1. Der Antragsteller kann seinen Antrag zurückziehen
Nachdem das chinesische Gericht den Antrag auf Anerkennung und Vollstreckung eines ausländischen Urteils angenommen, aber noch keine Entscheidung getroffen hat, kann der Antragsteller beantragen, den Antrag zurückzuziehen, und das chinesische Gericht kann entscheiden, dem Antrag entsprechend stattzugeben.
2. Die Zurücknahme der Bewerbung berührt eine erneute Bewerbung nicht
Obwohl das chinesische Gericht entschieden hat, die Rücknahme des Antrags zuzulassen, nimmt das chinesische Gericht den Fall an, wenn der Antragsteller erneut einen Antrag stellt und die Voraussetzungen für die Einreichung des Falls erfüllt.
3. Das Versäumnis des Bewerbers gilt als Zurücknahme der Bewerbung
Lehnt der Antragsteller die Teilnahme an dem vom chinesischen Gericht organisierten Ermittlungsverfahren ohne triftigen Grund ab, kann das chinesische Gericht dies als automatische Zurücknahme des Antrags durch den Antragsteller ansehen.
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