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So schreiben Sie einen Antrag auf Vollstreckung eines ausländischen Urteils in China - Durchbruch für die Sammlung von Urteilen in China Serie (VI)

So, 24. April 2022
Kategorien: Blog
Editor: CJ Beobachter

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Die zentralen Thesen:

  • Die Konferenzzusammenfassung 2021 beschreibt, was in einen Antrag auf Vollstreckung eines ausländischen Urteils in China aufzunehmen ist.
  • Neben den grundlegenden Informationen über die Prozessparteien und das ausländische Urteil sollte der Antrag auch den Status und den Ort des Vermögens des Beklagten sowie den Stand der Vollstreckung des ausländischen Urteils außerhalb Chinas angeben.


Zusammenhängende Posts:


China veröffentlichte 2022 eine wegweisende Justizpolitik zur Vollstreckung ausländischer Urteile und leitete damit eine neue Ära für die Einziehung von Urteilen in China ein.

Die Rechtspolitik ist die „Konferenzzusammenfassung des Symposiums über auslandsbezogene Handels- und Seegerichtsverfahren vor landesweiten Gerichten“ (im Folgenden die „Konferenzzusammenfassung 2021“, 全国法院涉外商事海事审判工作座谈会会议纪要), herausgegeben von Chinas Oberstem Volksrat Court (SPC) am 31. Dez. 2021.

Im Rahmen des 'Durchbruch für das Sammeln von Urteilen in der China-Reihe“, stellt dieser Beitrag Artikel 36 der Konferenzzusammenfassung 2021 vor, in dem dargelegt wird, was in einen Antrag auf Vollstreckung eines ausländischen Urteils in China aufzunehmen ist.

Texte der Konferenzzusammenfassung 2021

Artikel 36 der Konferenzzusammenfassung 2021 [Der Antrag]:

„Der Antrag muss Folgendes enthalten:

1. Der Antragsteller und der Antragsgegner. Handelt es sich bei dem Antragsteller oder Antragsgegner um eine natürliche Person, sind im Antrag Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Wohnsitz und Ausweisnummer anzugeben; wenn es sich um eine juristische Person oder eine nicht rechtsfähige Organisation handelt, hat sie ihren Namen, ihren Sitz sowie den Namen und die Funktion ihres gesetzlichen Vertreters oder Vertreters anzugeben;

2. den Namen des urteilenden ausländischen Gerichts, das Aktenzeichen des Urteils, den Beginn des Verfahrens und das Datum des Urteils;

3. Konkreter Antrag und Begründung;

4. Status und Ort des Eigentums des Beklagten sowie Status der Vollstreckung des Urteils außerhalb Chinas; und

5. Andere Angelegenheiten bedürfen der Klärung.

Interpretationen

I. Die Identitätsinformationen der Prozessparteien 

Darüber hinaus verlangen chinesische Gerichte in der Regel vom Antragsteller die Vorlage seines Identitätsnachweises, der in dem Land, in dem der Identitätsnachweis ausgestellt wird, notariell beglaubigt und von der zuständigen chinesischen Botschaft oder dem zuständigen chinesischen Konsulat in diesem Land beglaubigt wird.

II. Informationen des ausländischen Urteils

Der Antrag sollte den Namen des urteilenden ausländischen Gerichts, das Aktenzeichen des Urteils, den Beginn des Verfahrens und das Datum des Urteils enthalten.

Darüber hinaus sollte der Beschwerdeführer besser die folgenden zwei Punkte besonders klarstellen:

1. Ob das Urteil in Abwesenheit ergangen ist; und

2. Ob das Urteil rechtskräftig ist.

Einzelheiten dazu, wie der Antragsteller diese beiden Punkte nachweisen kann, finden Sie in unserem Beitrag „Welche Dokumente müssen für die Vollstreckung ausländischer Urteile in China vorbereitet werden?'. 

III. Antrag und Begründung des Antrags

In Bezug auf den Antrag muss der Antrag angeben, welchen Teil des ausländischen Urteils der Antragsteller vom chinesischen Gericht anerkennen und vollstrecken lassen möchte. Wenn der Antrag sowohl auf Anerkennung als auch auf Vollstreckung gerichtet ist, muss der Antragsteller den genauen Betrag der Geldschuld angeben, die er durchsetzen möchte.

Zur Begründung sollte der Antrag darlegen, warum das chinesische Gericht das ausländische Urteil anerkennen und vollstrecken soll. Beispielsweise ist es besser, die folgenden Gründe aufzunehmen,

1. Ob zwischen China und dem Land, in dem das Urteil ergangen ist, einschlägige internationale Verträge oder bilaterale Vereinbarungen bestehen oder ob zwischen China und dem genannten Land Gegenseitigkeit besteht;

2. Das ausländische Urteil fällt nicht unter einen der in diesen Verträgen oder bilateralen Abkommen festgelegten Umstände, die die Ablehnung der Anerkennung und Vollstreckung des Urteils rechtfertigen, wenn die vorstehenden internationalen Verträge oder bilateralen Abkommen vorliegen; 

3. Das ausländische Urteil fällt nicht unter einen der in der Tagungszusammenfassung genannten Umstände, die bei Gegenseitigkeit die Verweigerung der Anerkennung und Vollstreckung des Urteils rechtfertigen; und

4. Das ausländische Urteil verstößt nicht gegen die Grundprinzipien des chinesischen Rechts und das öffentliche Interesse Chinas.

Eine detaillierte Diskussion der genannten Angelegenheiten finden Sie in unseren anderen verwandten Beiträgen.

IV. Stand der Vollstreckung des ausländischen Urteils

1. Keine Doppeldurchsetzung

Der Antragsteller muss auch angeben, ob das ausländische Urteil bereits ganz oder teilweise vollstreckt wurde, um nachzuweisen, dass der Antrag keine doppelte Vollstreckung nach sich zieht. Doppelte Vollstreckung bedeutet erneute Anerkennung und erneute Vollstreckung eines Teils des vollstreckten ausländischen Urteils durch das chinesische Gericht.

2. Kein Verstoß gegen die Vergleichsvereinbarung während des Vollstreckungsverfahrens

Wenn der Antragsteller mit dem Antragsgegner eine Vergleichsvereinbarung über die Vollstreckung des ausländischen Urteils getroffen hat, sollte der Antrag des Antragstellers auf Anerkennung und Vollstreckung des ausländischen Urteils beim chinesischen Gericht nicht im Widerspruch zu einer solchen Vergleichsvereinbarung stehen.

Wenn der Antragsteller beispielsweise in der Vergleichsvereinbarung zugestimmt hat, auf einen Teil der Schulden des Antragsgegners zu verzichten, darf der Antragsteller nicht erneut beim chinesischen Gericht die Durchsetzung der Schulden beantragen.

V. Status und Ort des Vermögens des Beklagten

1. Verfügbarkeit der Immobilie

Im Antrag ist grundsätzlich anzugeben, ob der Antragsgegner über Vermögen verfügt und um welche Art von Vermögen es sich handelt. Denn die Verfügbarkeit des Grundstücks bestimmt die Aussicht auf ein Vollstreckungsverfahren.

Wenn das Gericht nach chinesischem Recht feststellt, dass der Beklagte nach Einleitung der Vollstreckung kein vollstreckbares Vermögen besitzt, wird die Vollstreckung beendet. Wenn der Antragsteller danach feststellt, dass der Beklagte über vollstreckbares Vermögen verfügt, kann der Antragsteller natürlich erneut die Vollstreckung beantragen.

Dem Antragsteller ist es gestattet, den möglichen Status des Vermögens des Antragsgegners grob zu skizzieren und nach Einleitung der Vollstreckung das Gericht zu ersuchen, eine genauere Untersuchung des Vermögens des Antragsgegners durchzuführen. Das Gericht kann umfangreiche Mittel ergreifen, um genauere Informationen über die Immobilie zu erhalten.

2. Standort der Immobilie

Der Standort der Immobilie bestimmt, ob das chinesische Gericht, das den Antrag annimmt, dafür zuständig ist.

Wenn Sie die Anerkennung und Vollstreckung eines ausländischen Urteils in China beantragen, sollten Sie den Antrag gemäß den Zuständigkeitsregeln bei dem Gericht am Wohnsitz des Beklagten oder an dem Ort stellen, an dem sich das Vermögen des Beklagten befindet. 

Wenn der Beklagte seinen Wohnsitz außerhalb der Gerichtsbarkeit dieses Gerichts hat, bestimmt das chinesische Gericht die relevante Gerichtsbarkeit nur auf der Grundlage des Standorts des Eigentums des Beklagten. In diesem Fall müssen Sie nachweisen, dass sich die Immobilie irgendwo in China befindet.

 

 

Photo by Max Zhang on Unsplash

Anbieter: Guodong Du , Meng Yu 余 萌

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