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Chinas Oberster Gerichtshof spricht über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche in China - Teil I.

Mo, 16 Jul 2018
Kategorien: Blog


 

Der Autor des Artikels ist Richter Gao Xiaoli (高晓 力), wer ist der stellvertretende Direktor von Chinas 4. Zivilabteilung des Obersten Volksgerichtshofs (SPC). In diesem Artikel fasst sie die Praktiken chinesischer Gerichte bei der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche zusammen und demonstriert die Haltung der SPC zu bestimmten relevanten Themen. Eine der Aufgaben der 4. Zivilabteilung der SPC, in der sie tätig ist, besteht darin, chinesische Gerichte auf allen Ebenen bei der Anhörung von Zivil- und Handelssachen im Zusammenhang mit dem Ausland zu leiten, einschließlich der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche und ausländischer Urteile.

CJO Hinweis: Chinas Gerichtssystem ist sehr hierarchisch. Bis zu einem gewissen Grad könnten die „Leitlinien“ der SPC direkte Auswirkungen auf anhängige Fälle haben, die von den unteren Gerichten verhandelt werden. Daher muss sie nicht auf das Berufungsverfahren warten, bei dem die SPC als Berufungsgericht die von den unteren Gerichten erlassenen Entscheidungen aufheben kann. Insbesondere wird die Anleitung der 4. Zivilabteilung der SPC normalerweise durch die folgenden drei Ansätze erreicht.

Erstens muss ein örtliches Gericht in Bezug auf die anhängigen Fälle, die von örtlichen Gerichten verhandelt werden, die Genehmigung durch die SPC beantragen, wenn es beabsichtigt, einen ausländischen Schiedsspruch nicht anzuerkennen. Innerhalb der SPC ist die 4. Zivilabteilung für die Überprüfung und Beantwortung solcher Anfragen von örtlichen Gerichten zuständig. Mit anderen Worten, nur mit Zustimmung der 4. Zivilabteilung können lokale Gerichte Entscheidungen gegen die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche treffen. Alle in diesem Artikel genannten Fälle sind Fälle mit den Antworten der SPC.

Zweitens erlässt die SPC auch Regeln für die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche. Diese Regeln sind gerichtliche Auslegungen und für chinesische Gerichte auf allen Ebenen bindend. Wieder ist es die 4. Zivilabteilung der SPC, die diese Regeln entwirft. Vor kurzem hat die SPC zwei gerichtliche Auslegungen in Bezug auf Schiedsverfahren herausgegeben, die sich auch mit der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche befassen. Die gerichtlichen Auslegungen sind die “Bestimmungen zu Fragen der Berichterstattung und Genehmigung bei der gerichtlichen Überprüfung von Schiedsverfahren”(关于 仲裁 司法 审查 案件 报 核 问题 的 有关 规定) und das“Bestimmungen zu verschiedenen Fragen im Zusammenhang mit der gerichtlichen Überprüfung von Schiedsverfahren”(关于 审理 仲裁 司法 审查 案件 若干 问题 的 规定).

Dieser Beitrag ist eine Einführung in den Artikel mit dem Titel „Die positive Praxis chinesischer Gerichte bei der Anerkennung und Durchsetzung ausländischer Schiedssprüche“ (Journal 法院 承认 和 执行 外国 仲裁 裁决 的 积极 实践), der im „Journal of Law Application“ (法律) veröffentlicht wurde适用) (Nr. 5, 2018). "Journal of Law Application" ist eine Zeitschrift des China National Judges College, das dem SPC angeschlossen ist und die wichtigste Bildungs- und Ausbildungseinrichtung für chinesische Richter ist.

1. Hintergrund

 (1) China erkennt ausländische Schiedssprüche gemäß dem New Yorker Übereinkommen an und setzt sie durch

In Übereinstimmung mit dem Zivilprozessrecht der VR China (CPL) erkennen chinesische Gerichte ausländische Schiedssprüche gemäß internationalen Verträgen oder dem Grundsatz der Gegenseitigkeit an und setzen sie durch. China ist dem Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (New Yorker Übereinkommen) beigetreten. Für die Schiedssprüche der Vertragsstaaten an das New Yorker Übereinkommen erkennen chinesische Gerichte die Schiedssprüche gemäß dem Übereinkommen an und setzen sie durch. Chinesische Gerichte haben jedoch noch nicht erhalten Anträge von Parteien aus dem Nichtvertragsstaat Für die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche haben chinesische Gerichte daher keine Chance, den Grundsatz der Gegenseitigkeit anzuwenden.

(2) Definition des "Foreign Arbitration Award" durch chinesische Gerichte

Chinesische Gerichte sind der Ansicht, dass "ein ausländischer Schiedsspruch" sich auf "den Schiedsspruch ausländischer Schiedsinstitutionen" bezieht, dh den Schiedsspruch ausländischer Schiedsinstitutionen im Ausland.

Wenn der Schiedsspruch von einem Ad-hoc-Schiedsgericht im Ausland gefällt wird, kann er auch von chinesischen Gerichten anerkannt und vollstreckt werden.

Wenn der Schiedsspruch von einer ausländischen Schiedsinstitution in China aus Sicht der Autorin gefällt wird, ist sie der Ansicht, dass er in China als ausländischer Schiedsspruch und nicht als ausländischer Schiedsspruch anzusehen ist und nicht angewendet wird zur New Yorker Konvention. Denn nach Ansicht des Autors sollte die Staatsangehörigkeit des Schiedsspruchs eher mit dem "Sitz des Schiedsgerichts" als mit der Staatsangehörigkeit der Schiedsinstitution übereinstimmen. Gegenwärtig wurde das Problem im Fall des Antrags der „Deutschen Zublin International GmbH beim Wuxi Intermediate People's Court der Provinz Jiangsu auf Anerkennung und Vollstreckung eines Schiedsspruchs des Internationalen Schiedsgerichts des IStGH in Shanghai“ aufgeworfen SPC hat zu diesem Thema keine klare Position bezogen.

 (3) Die SPC untersucht, wie Schiedssprüche im Zusammenhang mit Investitionsstreitigkeiten anerkannt und durchgesetzt werden können

China ist zu einem wichtigen Land für Auslandsinvestitionen geworden, und Schiedsklauseln finden sich auch häufig in den bilateralen Investitionsschutzabkommen, die China kürzlich geschlossen hat. Solche Schiedsklauseln sehen im Allgemeinen andere Schiedsverfahren als das Internationale Zentrum für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) vor, das 1965 im Rahmen des Übereinkommens zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Staatsangehörigen anderer Staaten eingerichtet wurde.

In Bezug auf Schiedssprüche ausländischer Schiedsinstitutionen oder Ad-hoc-Schiedsgerichte außerhalb Chinas in Bezug auf Investitionsstreitigkeiten zwischen Gastländern und Investoren können sie derzeit jedoch nicht bei chinesischen Gerichten zur Anerkennung und Vollstreckung nach dem New Yorker Übereinkommen beantragt werden. Die SPC untersucht derzeit noch die Anerkennung und Vollstreckung solcher Schiedssprüche in China.

(4) Die SPC versucht, ausländische Schiedssprüche so weit wie möglich anzuerkennen 

Die SPC betont derzeit, dass chinesische Gerichte nur dann eine Entscheidung gegen die Anerkennung und Vollstreckung des ausländischen Schiedsspruchs treffen können, wenn mindestens einer der in Artikel V des New Yorker Übereinkommens aufgeführten Gründe vorliegt, und dass jeder Grund streng ausgelegt werden sollte. Ziel der SPC ist es, die Schwelle für chinesische Amtsgerichte anzuheben, um eine Entscheidung gegen die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche zu treffen.

2. Wie prüfen chinesische Gerichte ausländische Schiedssprüche?

 (1) Gibt es eine gültige Schiedsvereinbarung?

Im Fall des Antrags von Castel Electronics Pty Ltd beim Zhongshan Intermediate People's Court der Provinz Guangdong auf Anerkennung und Vollstreckung eines australischen Schiedsspruchs wandte das chinesische Gericht das chinesische Recht in Übereinstimmung mit den chinesischen Kollisionsnormen an und entschied dies Die Schiedsvereinbarung ist nichtig. Die ausländische Schiedsinstitution hat nach dem Gesetz am Sitz des Schiedsgerichts und den Schiedsregeln festgestellt, dass die Schiedsvereinbarung gültig ist und einen Schiedsspruch erlassen hat. Die SPC ist der Ansicht, dass das chinesische Gericht unter solchen Umständen diesen Schiedsspruch anerkennen und durchsetzen kann und nicht der Ansicht ist, dass ein solcher Schiedsspruch gegen die chinesische öffentliche Ordnung verstößt.

In beiden Fällen von „Antrag von Yideman Asia Private (Singapore) Co., Ltd. auf Anerkennung und Vollstreckung eines ausländischen Schiedsspruchs der Cocoa Association of London“ und „Antrag von Allenberg Cotton Co. beim Ningbo Intermediate People's Court der Provinz Zhejiang für Anerkennung und Vollstreckung eines ausländischen Schiedsspruchs durch die International Cotton Association in Großbritannien “, ist die SPC der Ansicht, dass, da die Parteien die Schiedsvereinbarung nicht auf freiwilliger Basis erreichen, ein Schiedsspruch, der von der Schiedsinstitution gemäß dem Eine einseitig von einer Partei formulierte Schiedsvereinbarung kann von chinesischen Gerichten möglicherweise nicht anerkannt und durchgesetzt werden. 

(2) Werden die betroffenen Parteien nicht ordnungsgemäß informiert oder können sie den Fall nicht vorlegen?

Im Fall des „Antrags der deutschen I.Schroeder KG (GmbH & Co.) An das Zwischenvolksgericht Dandong der Provinz Liaoning auf Anerkennung und Vollstreckung eines Schiedsspruchs des Waren-Vereins der Hamburger Börse eV“ (http://cicc.court.gov.cn/html/1/219/199/204/714.html) Die SPC gibt an, dass das Schiedsgericht die Schiedsunterlagen per Einschreiben versandt hat und dass die Postgesellschaft bestätigt hat, dass sie „an die gesetzlichen Empfänger geliefert hat“. Der Befragte machte geltend, er habe die vom Schiedsgericht zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht erhalten, jedoch keine ausreichenden Beweise dafür vorgelegt. Unter diesen Umständen sind die chinesischen Gerichte der Ansicht, dass das Schiedsgericht die Parteien ordnungsgemäß informiert hat.

 

Mach weiter Chinas Oberster Gerichtshof spricht über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche in China - Teil II

 

 

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Anbieter: Guodong Du , Meng Yu 余 萌

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