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Bestimmungen des Obersten Volksgerichtshofs zu Fragen der Berichterstattung und Genehmigung bei der gerichtlichen Überprüfung von Schiedsverfahren (2017)

Bestimmungen des Obersten Volksgerichtshofs zu Fragen der Berichterstattung und Genehmigung bei der gerichtlichen Überprüfung von Schiedsverfahren

最高人民法院 关于 仲裁 司法 审查 案件 报 核 问题 的 有关 有关

(Fashi Nr. 21 [2017], Oberster Volksgerichtshof)

 

Um die gerichtliche Überprüfung von Schiedsverfahren korrekt zu versuchen, die Rechtsprechungsstandards zu vereinheitlichen, die gesetzlichen Rechte und Interessen der Parteien gemäß dem Gesetz zu schützen und die Entwicklung des Schiedsverfahrens zu gewährleisten, werden diese Bestimmungen in Übereinstimmung mit dem Zivilprozessrecht des Volkes formuliert Republik China, das Schiedsgesetz der Volksrepublik China und andere relevante gesetzliche Bestimmungen und im Lichte der Rechtspraxis.

 

Artikel 1 Für die Zwecke dieser Bestimmungen umfasst die gerichtliche Überprüfung von Schiedsverfahren Folgendes:

(1) ein Fall eines Antrags auf Überprüfung der Gültigkeit einer Schiedsvereinbarung;

(2) ein Fall eines Antrags auf Aufhebung eines Schiedsspruchs, der von einer Schiedsinstitution auf dem Festland (Festlandchina) erlassen wurde;

(3) ein Fall eines Antrags auf Vollstreckung eines Schiedsspruchs, der von einer Schiedsinstitution auf dem Festland gestellt wurde;

(4) ein Fall eines Antrags auf Anerkennung und Vollstreckung eines Schiedsspruchs in der Sonderverwaltungsregion Hongkong, der Sonderverwaltungsregion Macau oder der Region Taiwan;

(5) ein Fall eines Antrags auf Anerkennung und Vollstreckung eines ausländischen Schiedsspruchs; und

(6) sonstige schiedsgerichtliche gerichtliche Nachprüfungsfälle.

 

Artikel 2 Bei der Behandlung der gerichtlichen Überprüfung von Schiedsverfahren im Zusammenhang mit dem Ausland oder Hongkong, Maocao und Taiwan, bei denen nach Überprüfung ein zwischengeschaltetes Volksgericht oder ein spezielles Volksgericht die Ungültigkeit einer Schiedsvereinbarung feststellen soll, nicht einen Schiedsspruch einer Schiedsinstitution auf dem Festland durchzusetzen oder aufzuheben, einen in der Sonderverwaltungsregion Hongkong, der Sonderverwaltungsregion Macao oder der Region Taiwan ergangenen Schiedsspruch nicht anzuerkennen oder durchzusetzen oder einen ausländischen Schiedsspruch, das Zwischenprodukt, nicht anzuerkennen oder durchzusetzen Volksgericht oder spezielles Volksgericht muss das Hohe Volksgericht in der Gerichtsbarkeit melden und die Genehmigung beantragen; Wenn das Oberste Volksgericht nach Überprüfung den Antrag genehmigen soll, muss es den Obersten Volksgerichtshof melden und um Genehmigung bitten. Nach Überprüfung des Obersten Volksgerichts kann das Zwischenvolksgericht oder das Sondervolksgericht eine Entscheidung auf der Grundlage der Überprüfungsgutachten des Obersten Volksgerichts treffen.

Bei der Bearbeitung der gerichtlichen Überprüfung von Schiedsverfahren im Zusammenhang mit nicht ausländischem oder nicht mit Hongkong, Macao oder Taiwan verbundenem Fall, in denen ein zwischengeschaltetes Volksgericht oder ein spezielles Volksgericht nach Überprüfung die Ungültigkeit einer Schiedsvereinbarung feststellen soll Wenn ein von einem Schiedsgericht auf dem Festland erlassener Schiedsspruch nicht durchgesetzt oder aufgehoben wird, muss das zwischengeschaltete Volksgericht oder das spezielle Volksgericht das zuständige Volksgericht innerhalb der Gerichtsbarkeit melden und die Genehmigung beantragen. Nach Überprüfung des obersten Volksgerichts muss das zwischengeschaltete Volksgericht Ein Gericht oder ein spezielles Volksgericht kann eine Entscheidung auf der Grundlage der Überprüfungsmeinungen des Obersten Volksgerichts treffen.

 

Artikel 3 Für die gerichtliche Überprüfung von Schiedsverfahren im Zusammenhang mit nicht im Ausland oder außerhalb von Hongkong, Macao oder Taiwan gemäß Artikel 2 Absatz 2 dieser Bestimmungen, in denen das Oberste Volksgericht nach Überprüfung zu genehmigen hat Die Feststellung des zwischengeschalteten Volksgerichts oder des besonderen Volksgerichts über die Ungültigkeit einer Schiedsvereinbarung, die Nichtdurchsetzung oder die Aufhebung eines Schiedsspruchs, der von einer Institution des Festlandbitrals unter den folgenden Umständen erlassen wurde, muss das Oberste Volksgericht melden und Antrag auf Genehmigung durch den Obersten Volksgerichtshof. Nach Überprüfung des Obersten Volksgerichts kann das Zwischenvolksgericht oder das Sondervolksgericht eine Entscheidung auf der Grundlage der Überprüfungsgutachten des Obersten Volksgerichts treffen:

(1) Der Wohnsitz der Parteien in der gerichtlichen Überprüfung des Schiedsverfahrens befindet sich in verschiedenen Verwaltungsregionen der Provinzen. oder

(2) Der Schiedsspruch einer Schiedsinstitution auf dem Festland wird nicht vollstreckt oder wegen Verletzung öffentlicher Interessen aufgehoben.

 

Artikel 4 Bei der Meldung und Beantragung der Genehmigung durch das Volksgericht auf höherer Ebene legt das Volksgericht auf niedrigerer Ebene gleichzeitig einen schriftlichen Bericht und Akten vor. In dem schriftlichen Bericht sind die Überprüfungsgutachten und die spezifischen Gründe anzugeben.

 

Artikel 5 Stellt das Volksgericht auf der höheren Ebene nach Eingang des Antrags auf Genehmigung durch das Volksgericht auf der unteren Ebene fest, dass die relevanten Sachverhalte unklar sind, kann das Volksgericht auf der höheren Ebene die Parteien befragen oder die Antrag an das Volksgericht auf der unteren Ebene zur ergänzenden Feststellung von Tatsachen, und dann kann das Volksgericht auf der unteren Ebene den Antrag erneut einreichen.

 

Artikel 6 Die Volksgerichte auf höherer Ebene antworten auf die Anfrage des Volksgerichts auf niedrigerer Ebene in Form eines Antwortschreibens.

 

Artikel 7 In Zivilverfahren, in denen das Volksgericht aus Gründen der Gültigkeit einer Schiedsvereinbarung eine Entscheidung über die Unzulässigkeit, die Abweisung des Antrags und die Anfechtung der Gerichtsbarkeit trifft und jede Partei unzufriedene Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt, ist das Volksgericht zweiter Instanz Um festzustellen, dass die Schiedsvereinbarung aufgrund ihres unklaren Inhalts unhaltbar, ungültig oder nichtig oder nicht durchsetzbar ist, wird ein Antrag auf Genehmigung gemäß Artikel 2 dieser Bestimmungen Stufe für Stufe gestellt. Nach Überprüfung des Volksgerichts auf der höheren Ebene kann eine Entscheidung auf der Grundlage der Überprüfungsmeinungen des Volksgerichts auf der höheren Ebene getroffen werden.

 

Artikel 8 Diese Bestimmungen treten am 1. Januar 2018 in Kraft, und im Falle einer Diskrepanz zwischen den zuvor vom Obersten Volksgerichtshof herausgegebenen gerichtlichen Auslegungen und diesen Bestimmungen haben diese Bestimmungen Vorrang.