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China überarbeitet das Gesetz zum Schutz von Minderjährigen im Jahr 2020

So, 20. Dezember 2020
Kategorien: Blog
Editor: Lin Haibin

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Chinas neu überarbeitet Gesetz zum Schutz von Minderjährigen (未成年 人 保护 法) hat den Präventions- und Handhabungsmechanismus für Mobbing in der Schule und sexuelle Übergriffe von Kindern hinzugefügt und ein Informationsuntersuchungssystem für Straftäter mit potenziellen Risiken für Minderjährige eingerichtet.

Weitere Informationen zu den Gesetzen und Vorschriften zum Schutz Minderjähriger finden Sie unter hier.

Das Gesetz zum Schutz von Minderjährigen wurde am 17. Oktober 2020 überarbeitet und tritt am 1. Juni 2021 in Kraft.

Das Gesetz zum Schutz von Minderjährigen enthält 132 Artikel, die in neun Kapitel unterteilt sind: Allgemeine Bestimmungen, Familienschutz, Schulschutz, Sozialschutz, Netzschutz, staatlicher Schutz, Rechtsschutz, rechtliche Verantwortung und ergänzende Bestimmungen.

Einige bemerkenswerte Punkte sind wie folgt:

1. Sozial- und Netzwerkschutz

A. Netzwerkprodukte und Anbieter von Onlinediensten dürfen Minderjährigen keine Produkte und Dienstleistungen zur Verfügung stellen, die zur Sucht führen könnten, und Funktionen wie Zeitmanagement, Behördenmanagement und Zahlungsmanagement festlegen. (Artikel 74)

B. Wenn ein Informationsverarbeiter die persönlichen Daten eines Minderjährigen unter 14 Jahren über das Internet verarbeitet, muss er die Zustimmung der Eltern des Minderjährigen oder anderer Erziehungsberechtigter einholen. (Artikel 72) Stellt ein Netzdienstanbieter fest, dass ein Minderjähriger private Informationen über das Internet veröffentlicht, muss er dies rechtzeitig mitteilen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen ergreifen. (Artikel 73)

C. Online-Spiele können nur nach gesetzlicher Genehmigung betrieben werden. Anbieter von Online-Spielediensten verlangen von Minderjährigen, dass sie sich bei Online-Spielen mit authentischen Identitätsinformationen registrieren und anmelden, um Minderjährige vor der Kontaktaufnahme mit unangemessenen Spielen oder Spielfunktionen zu schützen, und bieten Minderjährigen von 22:00 bis 8:00 Uhr keine Online-Spieledienste an bin am nächsten Tag. (Artikel 75)

D. Anbieter von Live-Streaming-Diensten bieten Minderjährigen unter 16 Jahren keinen Registrierungsdienst für Streamer-Konten an. (Artikel 76)

E. Ohne die Erlaubnis der Schule dürfen minderjährige Schüler keine Mobiltelefone und andere intelligente Terminals in den Unterricht bringen. Die in die Schule eingebrachten intelligenten Terminals sollten der einheitlichen Schulleitung unterliegen. (Artikel 70)

F. Die Berichterstattung in den Nachrichtenmedien über Vorfälle, an denen Minderjährige beteiligt sind, muss objektiv, umsichtig und angemessen sein und darf nicht den Ruf, die Privatsphäre und andere legitime Rechte und Interessen von Minderjährigen verletzen. (Artikel 49)

G. Es ist verboten, pornografische Artikel und Netzwerkinformationen über Minderjährige zu produzieren, zu kopieren, zu veröffentlichen, zu verbreiten oder zu besitzen. (Artikel 52)

H. Keine Organisation oder Einzelperson darf Minderjährige unter 16 Jahren einstellen. (Artikel 61)

2. Prävention und Umgang mit Mobbing in der Schule

Mobbing in der Schule bezieht sich auf die Situation unter Schülern, in der eine Partei die andere Partei absichtlich oder böswillig durch verbales, physisches und Cybermobbing unterdrückt und / oder beleidigt und der anderen Partei Personenschäden, Verlust von Eigentum oder geistigen Schaden zufügt. (Artikel 130)

Die Schulen sollten ein Präventions- und Kontrollsystem für Mobbing in der Schule einrichten. (Artikel 39)

Die Schulen müssen das Mobbing unter den Schülern unverzüglich beenden und die Eltern oder andere Erziehungsberechtigte über das Mobbing und die gemobbten Personen informieren, um an der Identifizierung und Behandlung des Mobbings teilzunehmen.

Die Schulen treffen Disziplinarmaßnahmen gegen minderjährige Schüler, die Mobbing betreiben. Bei schwerem Mobbing müssen die Schulen dies dem Organ der öffentlichen Sicherheit und der Bildungsabteilung rechtzeitig melden.

3. Prävention und Umgang mit sexuellen Übergriffen von Kindern

A. Schulschutz

Schulen und Kindergärten sollen ein funktionierendes System einrichten, um sexuelle Übergriffe und Belästigungen gegen Minderjährige zu verhindern. (Artikel 40)

Schulen und Kindergärten melden sexuelle Übergriffe und Belästigungen gegen Minderjährige rechtzeitig dem Organ der öffentlichen Sicherheit und der Verwaltungsabteilung für Bildung.

Schulen und Kindergärten sollten minderjährigen Schülern, die ihrem Alter angemessen sind, Sexualerziehung anbieten und ihr Selbstschutzbewusstsein und ihre Fähigkeit zur Verhinderung sexueller Übergriffe und Belästigungen verbessern.

Schulen und Kindergärten sollten rechtzeitig Maßnahmen ergreifen, um Minderjährige zu schützen, die sexuelle Übergriffe und Belästigungen erlitten haben.

B. Justizschutz

Die Justizbehörde und die Regierung sollten den minderjährigen Opfern, die sexuelle Übergriffe oder Gewalt erlitten haben, und ihren Familien die erforderlichen psychologischen Interventionen, wirtschaftliche Unterstützung, Rechtshilfe, Schulübertragung und andere Schutzmaßnahmen zur Verfügung stellen. (Artikel 111)

Bei der Behandlung von Fällen sexueller Übergriffe oder Gewalt gegen Minderjährige ergreifen die Justizbehörde und die Regierung Maßnahmen wie die gleichzeitige Audio- und Videoaufzeichnung, wenn sie minderjährige Opfer und Zeugen befragen, und versuchen, den Prozess sofort abzuschließen. Wenn die minderjährigen Opfer und Zeugen weiblich sind, wird der oben genannte Prozess von weiblichen Mitarbeitern durchgeführt. (Artikel 112) 

4. Schutz der Regierung und der Justiz

A. Informationsanfragesystem für Straftäter mit potenziellen Risiken für Minderjährige

Der Staat richtet ein Informationsuntersuchungssystem für Straftäter wie Sexualstraftäter, Missbrauchstäter, Menschenhändler und Täter ein und bietet Einheiten, die engen Kontakt zu Minderjährigen haben, einen kostenlosen Ermittlungsdienst an. (Artikel 98)

Einheiten, die engen Kontakt zu Minderjährigen haben, überprüfen bei der Einstellung von Personal die oben genannten Strafregister der Antragsteller bei den Organen und Staatsanwälten der öffentlichen Sicherheit. Im Falle eines solchen Strafregisters wird der betreffende Antragsteller nicht beschäftigt. (Artikel 62)

Die oben genannten Einheiten überprüfen auch regelmäßig die oben genannten Strafregister der Mitarbeiter. Bei solchen Strafregistern wird das betreffende Personal rechtzeitig entlassen.

B. Behandlung von Jugendfällen durch Gerichtsorgane 

Die Organe der öffentlichen Sicherheit, die Staatsanwälte, die Gerichte und die Justizverwaltungsabteilungen: (1) benennen spezielle Institutionen oder ernennen dediziertes Personal für die Bearbeitung von Fällen, an denen Minderjährige beteiligt sind (Artikel 101); (2) darf die Informationen von Minderjährigen in relevanten Fällen nicht offenlegen (Artikel 103); (3) darf minderjährige Opfer und Zeugen nicht nur von einem Personal befragen (Artikel 110).

5. Familienschutz

Eltern oder andere Erziehungsberechtigte von Minderjährigen dürfen Minderjährige unter acht Jahren nicht unbeaufsichtigt lassen oder zur vorübergehenden Pflege an ungeeignetes Personal übergeben. Sie dürfen Minderjährige unter 16 Jahren nicht aus der Vormundschaft machen und alleine leben. (Artikel 21)

Eltern oder andere Erziehungsberechtigte von Minderjährigen erfüllen ihre Vormundschaftspflichten. Andere erwachsene Familienmitglieder, die mit Minderjährigen leben, unterstützen ihre Eltern oder andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung, Erziehung und dem Schutz solcher Minderjähriger. (Artikel 15, 16)

Wenn die Eltern eines Minderjährigen oder andere Erziehungsberechtigte aus Gründen wie dem Verlassen der Stadt zur Arbeit nicht in der Lage sind, ihre Vormundschaftspflichten innerhalb eines bestimmten Zeitraums vollständig zu erfüllen, beauftragen sie eine Person mit der vollen zivilrechtlichen Fähigkeit, sich in ihrem Namen um den Minderjährigen zu kümmern und informieren Sie unverzüglich die Schule / den Kindergarten und das Komitee der Bewohner / Dorfbewohner, in dem der Minderjährige tatsächlich wohnt. (Artikel 22, 23)

 

Anbieter: CJO-Mitarbeiterteam

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