Der Ankündigung zufolge hat die chinesische Regierung beschlossen, eine Exportkontrolle für Gallium- und Germanium-bezogene Artikel einzuführen. Nach dieser Verordnung dürfen Gallium- und Germanium-verwandte Güter, die bestimmte Bedingungen erfüllen, nicht ohne Genehmigung exportiert werden.
Exporteure sind verpflichtet, die erforderlichen Ausfuhrgenehmigungsverfahren gemäß den einschlägigen Bestimmungen zu durchlaufen. Sie reichen ihre Anträge über die Handelsministerien der Provinz beim MOFCOM ein, und das MOFCOM entscheidet über die Erteilung einer Lizenz.
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