Im Jahr 2021 setzte das Vierte Mittlere Volksgericht von Peking (im Folgenden das Gericht von Peking) eine Eilanordnung durch, die von einem vom Internationalen Schiedsgerichtsinstitut der Schweizer Handelskammer (SCAI) ernannten Schiedsrichter erlassen worden war einen ausländischen Eilschiedsspruch durchgesetzt und die ursprüngliche Vollstreckung des Schiedsspruchs ausgesetzt.
Am 15. Dezember 2021 setzte das Gericht in Peking die Vollstreckung eines SCAI-Schiedsspruchs auf der Grundlage des Schiedsspruchs des von der SCAI ernannten Notfallschiedsrichters aus.
Informationen zum Fall stammen von ein Fallbericht der Anwaltskanzlei Cyan (采安律师事务所), eine führende chinesische Anwaltskanzlei für Schiedsverfahren.
Am 22. Juni 2020 erließ das Gericht in Peking das Zivilurteil (2020) Jing 04 Xie Wai Ren Nr. 3, mit dem der Schiedsspruch Nr. 300386-2016 der SCAI vom 7. Januar 2019 anerkannt und durchgesetzt wurde.
Der Beklagte reichte einen neuen Schiedsantrag bei SCAI ein und argumentierte, dass er im Rahmen dieses Schiedsspruchs nicht gesamtschuldnerisch haftbar sei. Am 22. September 2021 stellte SCAI fest, dass der Beklagte tatsächlich nicht gesamtschuldnerisch hafte. Am 29 beantragte die Antragsgegnerin Nothilfe.
Am 29. Oktober 2022 erließ ein von der SCAI ernannter Eilschiedsrichter einen Schiedsspruch, der den Antragsteller dazu aufforderte, den ursprünglichen SCAI-Schiedsspruch nicht durchzusetzen.
Danach reichte der Beklagte einen solchen Beschluss des Eilschiedsrichters beim Gericht in Peking ein und stellte eine Garantie.
Am 15. Dezember 2021 erließ das Gericht in Peking den Vollstreckungsbescheid Nr. 2 (2020) Jing 04 Hinrichtung Nr. 210, um die Vollstreckung des Zivilbescheids (2020) Jing 04 Xie Wai Ren Nr. 3 auszusetzen.
Nach Angaben der Anwaltskanzlei Cyan ist dies der erste Fall, in dem ein chinesisches Gericht die Gültigkeit der Anordnung eines ausländischen Eilschiedsrichters respektiert und die ursprüngliche Vollstreckung des Schiedsspruchs ausgesetzt hat.
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