Die zentralen Thesen:
- Chinas Negativliste 2021, die gemeinsam von MOFCOM und NDRC herausgegeben wird, bietet zum ersten Mal eine Überprüfung der Auslandsnotierung einheimischer Unternehmen.
- Gemäß der Negativliste 2021 sind ausländische Investitionen in die Fertigung in Pilot-Freihandelszonen nicht beschränkt, und ausländische Investoren können in Marktstudien in Pilot-Freihandelszonen investieren.
- China hat derzeit zwei Sätze von Negativlistensystemen, eines für den Zugang zu ausländischen Investitionen (gilt nur für ausländische Investoren) und das andere für den Marktzugang (gilt sowohl für inländische als auch für ausländische Investoren).
Am 27. Dezember 2021 gaben Chinas Nationale Entwicklungs- und Reformkommission (NDRC) und das Handelsministerium (MOFCOM) gemeinsam die „Besondere Verwaltungsmaßnahmen (Negativliste) für den Zugang zu ausländischen Investitionen (Ausgabe 2021)“ (外商投资准入特别管理措施(负面清单)(2021年版)) und dem „Besondere Verwaltungsmaßnahmen (Negativliste) für den Zugang ausländischer Investitionen in Pilot-Freihandelszonen (Ausgabe 2021)“. Die beiden Dokumente (zusammen als „Negativliste 2021“ bezeichnet) traten am 1. Januar 2022 in Kraft und ersetzen die Nationale Negativliste 2020 und die Negativliste der Pilot-Freihandelszone.
Die Negativliste 2021 wird weiter auf 31 Artikel und 27 Artikel gekürzt, mit einer Kürzungsquote von 6.1 % bzw. 10 %.
Die wichtigsten Änderungen in der Negativliste 2021 sind wie folgt.
(1) Ausländische Investitionen in das verarbeitende Gewerbe in Pilot-Freihandelszonen sind nicht beschränkt.
Die ursprüngliche Beschränkung der Herstellung in Artikel 3 der Negativliste der Pilotfreihandelszone 2020 wird entfernt.
Die Negativliste 2021 hebt die Beschränkungen für ausländische Investitionen bei der Herstellung von Personenkraftwagen und Satellitenfernsehempfangsanlagen in Pilot-Freihandelszonen auf.
Das bedeutet, dass es keine Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl von Joint-Venture-Fabriken für Pkw gibt, die von ausländischen Investoren in China gegründet werden, und dass es keine Beschränkungen hinsichtlich der Beteiligungsquote gibt.
Zuvor hatte Tesla bereits eine hundertprozentige Fabrik, Tesla Giga Shanghai, in Chinas Freihandelszone errichtet.
Außerhalb der Freihandelszonen gelten nach wie vor Beschränkungen für ausländische Investitionen in den Sektoren Druckerei und Herstellung chinesischer Arzneimittel.
(2) Ausländische Investoren können in Pilot-Freihandelszonen in Marktstudien investieren
Die Negativliste 2021 hebt Beschränkungen für die Beteiligung ausländischer Investoren an Markterhebungen auf. Bei Einstufungsumfragen für Radio und Fernsehen wird die Mehrheitsbeteiligung jedoch von der chinesischen Partei gehalten.
Außerhalb der Freihandelszonen müssen ausländische Investoren in Marktstudien weiterhin Joint Ventures mit chinesischen Investoren gründen und dürfen keine Mehrheitsbeteiligung an solchen Joint Ventures halten.
(3) Überprüfung der Auslandsnotierung inländischer Unternehmen
Die Negativliste 2021 bietet erstmals die Überprüfung der Auslandsnotierung inländischer Unternehmen.
Wenn ein inländisches Unternehmen in einem Bereich tätig ist, in dem ausländische Investitionen verboten sind, unterliegt die Ausgabe von Aktien und die Notierung im Ausland der Prüfung und Genehmigung durch die chinesische Regierung, und die ausländischen Investoren dürfen sich nicht am Betrieb und Management eines solchen Unternehmens beteiligen. und sein Anteilsbesitz darf nicht höher sein als der von der chinesischen Wertpapierregulierung geforderte.
Viele im Ausland notierte chinesische Unternehmen sind in Sektoren tätig, in denen ausländische Investitionen verboten sind, wie z. B. Internet-Informationsdienste. Ihre Auslandsnotierungen wurden durch die VIE-Struktur erreicht. Diese Praxis wird nun einer Prüfung unterzogen, um zu verhindern, dass ausländische Investoren die Beschränkungen der Negativliste auf diese Weise umgehen.
(4) Koordinierung zwischen der Negativliste für den Zugang ausländischer Investitionen und der Negativliste für den Marktzugang
China hat derzeit zwei Sätze von Negativlistensystemen, eines für den Zugang zu ausländischen Investitionen und das andere für den Marktzugang.
Die Negativliste für den Zugang zu ausländischen Investitionen gilt nur für ausländische Investoren und fällt in den Bereich der Verwaltung ausländischer Investitionen. Die Negativliste für den Marktzugang ist eine einheitliche Managementmaßnahme, die sowohl für inländische als auch für ausländische Investoren gilt und Teil der Inländerbehandlung ist.
Die Negativliste 2021 stellt klar, dass ausländische Investoren der Negativliste für den Zugang zu ausländischen Investitionen unterliegen und zusammen mit inländischen Investoren in China der Negativliste für den Marktzugang unterliegen werden.
Titelbild von liu yi auf Unsplash
Anbieter: CJO-Mitarbeiterteam