Nein. Nach chinesischem Recht ist es ungültig, ausländische Urteile per Post/E-Mail/Fax an Prozessparteien in China zuzustellen. Eine solche Zustellung wird als Verfahrensfehler angesehen, was zu einem erheblichen Hindernis für Anträge auf Vollstreckung ausländischer Urteile in China führt.
Dieser Post wurde erstmals in veröffentlicht CJO GLOBAL, die sich für die Bereitstellung einsetzt Beratungsleistungen im grenzüberschreitenden Handelsrisikomanagement und Inkasso im Zusammenhang mit China. Wie das Inkasso in China funktioniert, erklären wir Ihnen im Folgenden.
Wenn ein ausländisches Urteil dem Prozessführenden in China nicht ordnungsgemäß zugestellt wird, sind nach Ansicht chinesischer Gerichte dessen Berufungsrechte nicht angemessen gewährleistet, was einen Ablehnungs- oder Ablehnungsgrund für die Vollstreckung des Urteils nach chinesischem Recht darstellen würde.
Weitere Fälle finden Sie in einem früheren Beitrag „Müssen ausländische Urteile Prozessführenden in China zugestellt werden?“.
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Anbieter: Meng Yu 余 萌