Zu den fünf typischen Antimonopolfällen gehören drei Fälle des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung mit vier Arten von Missbrauch, wie ungerechtfertigt hohe Preise, Einschränkung von Transaktionen, Auferlegung unangemessener Handelsbedingungen und Geschäftsverweigerung, sowie zwei Fälle von Monopolvereinbarungen mit vertikalen und vertikalen Vereinbarungen horizontale Vereinbarungen bzw. Die Fälle betreffen Branchen wie Pharma, Bestattungsunternehmen, Automobilhandel und Baustoffe.
Die fünf typischen Wettbewerbsfälle betreffen verschiedene Aspekte des unlauteren Wettbewerbs, darunter die Anwendung allgemeiner Wettbewerbsbedingungen, Verwechslungen, falsche Werbung, Verletzung technischer Geheimnisse und Streitigkeiten über unlauteren Wettbewerb im Internet. Die Fälle erstrecken sich über Verbrauchersektoren wie Haushaltsgeräte, Kurzvideos, Online-Spiele und Restaurantbewertungen bis hin zu High-Tech-Sektoren wie diagnostischen Reagenzien.
Im dritten Fall wurde SAIC General Motors Sales Co., Ltd („GM“) von der Regierung bestraft, weil sie mit ihren Händlern eine Mindestpreismonopolvereinbarung abgeschlossen und umgesetzt hatte. Die Verbraucher forderten daraufhin von GM und seinen Händlern eine Entschädigung für den Preisverlust der von ihnen gekauften Fahrzeuge.
Die SPC bestätigte die Klage der Verbraucher im zweiten Verfahren.
Anbieter: CJO-Mitarbeiterteam