Laut dem offiziellen Social-Media-Account des Justizministeriums vom 15. Juli 2021, Chinas Volksbewertergesetz hat seit Inkrafttreten im April 2018 gute Ergebnisse erzielt. die Gesamtzahl der Volksbegutachterinnen und -bewerter bundesweit hat 316,000 überschritten, etwa 50 % mehr als zuvor. Im Vergleich zu früher stammen die Gutachterinnen und Gutachter heute aus einem breiteren Spektrum von Quellen, mit einer weiteren Ausgewogenheit zwischen ihrem Geschlechterverhältnis und der beruflichen Verteilung sowie einer immer vernünftigeren Bildungs- und Altersstruktur. Als umfassender und repräsentativer spielen Volksbegutachter eine immer wichtigere Rolle bei der Mitwirkung und Überwachung der Rechtspflege.
Nach dem Volksbegutachtungsgesetz hat der Bürger das Recht und die Pflicht, als Volksbegutachter zu fungieren. Der Volksbewerter kann an gerichtlichen Tätigkeiten teilnehmen und seine Meinung unabhängig äußern. Ein Volksgutachter kann an einer Kollegialbank mit drei oder sieben Personen teilnehmen. In einer dreiköpfigen Kollegialbank kann ein Volksgutachter unabhängig zur Sachverhaltsaufklärung oder zur Rechtsanwendung Stellung nehmen und sein Stimmrecht ausüben. In einer siebenköpfigen Kollegialbank kann ein Volksbegutachter unabhängig zur Sachverhaltsfeststellung Stellung nehmen und sein Stimmrecht gemeinsam mit den Richtern ausüben. Was die Rechtsanwendung anbelangt, so kann der Volksbeisitzer seine Meinung äußern, aber nicht abstimmen. Die Auswahl und Ernennung von Personengutachtern erfolgt überwiegend nach dem Zufallsprinzip und wird durch individuelle Anträge und Empfehlungen von Organisationen ergänzt.
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