Das Volksbewertergesetz der Volksrepublik China wurde am 27. April 2018 verkündet und trat am selben Tag in Kraft.
Es gibt insgesamt 32 Artikel. Das Gesetz soll sicherstellen, dass die Bürgerinnen und Bürger im Einklang mit dem Gesetz an der Justiz teilnehmen, und die Justizjustiz fördern.
Die wichtigsten Punkte sind:
Ein Bürger hat das Recht und die Pflicht, als Volksbewerter zu dienen. Die Volksbegutachter werden nach Maßgabe dieses Gesetzes ernannt, nehmen nach Maßgabe des Gesetzes an den Verfahren der Volksgerichte teil und sind den Richtern gleichgestellt, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt.
Ein primäres Volksgericht legt je nach Verhandlungsbedarf dem ständigen Ausschuss des Volkskongresses auf gleicher Ebene die Quote der Volksbeisitzer zur Feststellung vor. Die Zahl der Volksbeisitzer muss mindestens das Dreifache der Zahl der Richter an einem Volksgericht betragen. Ein Justizverwaltungsorgan wählt im Einvernehmen mit einem primären Volksgericht nach dem Zufallsprinzip Volksbegutachter aus der Kandidatenliste für Volksbegutachter aus, die die Befähigungsprüfung bestanden haben. Der Präsident des ersten Volksgerichtshofs legt dem Ständigen Ausschuss des Volkskongresses auf gleicher Ebene die Liste der gewählten Volksbeisitzer zur Ernennung vor.
Bei der Teilnahme an der Verhandlung eines Falles als Mitglied einer Kollegialbank mit drei Personen nehmen die Volksbegutachter unabhängig zur Sachverhaltsaufklärung und Rechtsanwendung Stellung und üben ihr Stimmrecht aus. Bei der Teilnahme an der Verhandlung eines Falles als Mitglied einer siebenköpfigen Kollegialbank äußern sich die Volksbegutachter unabhängig zur Sachverhaltsaufklärung und üben ihr Stimmrecht gemeinsam mit den Richtern aus; hinsichtlich der Rechtsanwendung können die Beisitzer ihre Meinung äußern, aber nicht abstimmen.