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Wie werden Steuern auf nach China importierte Waren berechnet?-CTD 101 Series

Do, 13 Apr 2023
Anbieter: Zhao Jing
Editor: CJ Beobachter

Beigetragen von Mrs. Zhao JingHylands Anwaltskanzlei. Für weitere Beiträge über chinesische Zollangelegenheiten klicken Sie bitte hier.

Dieser Post wurde erstmals in veröffentlicht CJO GLOBAL, die sich für die Bereitstellung einsetzt Beratungsleistungen im grenzüberschreitenden Handelsrisikomanagement und Inkasso im Zusammenhang mit China. Wie das Inkasso in China funktioniert, erklären wir Ihnen im Folgenden.

China erhebt Zölle, Verbrauchssteuern und Mehrwertsteuern auf Waren, die in sein Hoheitsgebiet eingeführt werden.

 

1. Zölle

Zollgebühren werden auf der Grundlage des Preises oder der Menge der importierten Waren berechnet.

(1) Berechnung nach Preis

Die Zollgebühren für die meisten Waren werden auf der Grundlage ihrer Preise berechnet.

Zu zahlende Abgaben = Abgabenpflichtiger Wert * Abgabensatz

(2) Berechnung nach Menge

Die Zollgebühren für eine kleine Anzahl von Waren, wie z. B. Tiefkühlhähnchen, Rohöl und Bier, werden nach Menge berechnet.

Zu zahlende Zölle = Warenmenge * Einheitszollsatz

2. Verbrauchssteuern

Der Zoll erhebt eine Verbrauchssteuer auf alkoholische Getränke, Tabak, Autos und Schmuck.

(1) Berechnung nach Preis

Zahlbare Steuer = [(Steuerwert + Steuerpflichtiger Betrag)/(1- Verbrauchssteuersatz)] * Verbrauchssteuersatz

(2) Berechnung nach Menge

Zahlbare Steuer = Warenmenge * Verbrauchssteuer pro Einheit

3. Mehrwertsteuer

Die Mehrwertsteuer wird zum Zeitpunkt der Einfuhr vom Zoll statt vom Finanzamt erhoben.

Zahlbare Steuer = (Zollwert + erhobene Abgaben + erhobene Verbrauchssteuer) * Mehrwertsteuersatz

 

 

Mitwirkender: Zhao Jing

Agentur/Firma: Hylands Anwaltskanzlei

Position/Titel: Partner

 

 

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Photo by Anja Bauermann on Unsplash

 

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