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Vollstreckung von Urteilen in China während eines Rechtsstreits in einem anderen Land/einer anderen Region - CTD 101-Serie

Di, 14 Dez 2021
Kategorien: Blog
Editor: CJ Beobachter

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Kann ich chinesische Unternehmen vor einem Bezirksgericht in Kalifornien (USA) oder in Paris (Frankreich) verklagen und dann ein Urteil dieser Gerichte in China vollstrecken?

Höchstwahrscheinlich möchten Sie nicht so weit weggehen, um ein chinesisches Unternehmen zu verklagen. Vielleicht möchten Sie Ihren Fall einfach vor ein Gericht vor Ihrer Haustür bringen, weil Sie mit Ihrem Heimatstaat besser vertraut sind.

Dieser Post wurde erstmals in veröffentlicht CJO GLOBAL, die sich für die Bereitstellung einsetzt Beratungsleistungen in China-bezogenem grenzüberschreitenden Handelsrisikomanagement und Inkasso.

Sie wissen aber auch, dass sich der überwiegende Teil oder alle Vermögenswerte des chinesischen Unternehmens in China befinden. Infolgedessen müssen Sie Ihr Urteil in China auch dann vollstrecken, wenn Sie den Rechtsstreit zu Hause gewonnen haben.

Nach chinesischem Recht können Sie ein Urteil in China weder auf eigene Initiative noch durch eine andere Behörde vollstrecken. Sie müssen einen chinesischen Anwalt benennen, der Sie bei der Beantragung der Anerkennung Ihres Urteils bei den chinesischen Gerichten und bei der Vollstreckung Ihres Urteils durch die chinesischen Gerichte unterstützt.

Dies betrifft die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile in China.

Wir verfügen über langjährige Berufserfahrung in diesem Bereich. Lesen Sie mehr über unsere vier Jahre Beobachtungen in diesem Bereich auf unserem Multi-Autoren-Blog, China Justice Observer.

Damit Sie besser darüber nachdenken können, haben wir die folgenden Fragen und Antworten zusammengestellt.

1. Werden chinesische Gerichte die Urteile der Gerichte meines Landes anerkennen und vollstrecken?

In unserem Artikel „Können ausländische Urteile in China vollstreckt werden?“ teilen wir die Länder und Regionen der Welt in vier Gruppen ein. Für die Länder und Regionen der Gruppen 1 bis 3 ist es sehr wahrscheinlich, dass ihre Urteile von chinesischen Gerichten anerkannt und vollstreckt werden.

Für die Länder und Regionen der Gruppe 4 gibt es derzeit keine Hinweise darauf, dass chinesische Gerichte diese durchsetzen werden.

Sie können überprüfen, zu welcher Gruppe Ihr Land gehört.

Wenn Ihr Land zu den Gruppen 1 bis 3 gehört, möchten Sie im folgenden Q&A-Teil mehr erfahren.

2. Wenn chinesische Gerichte meine Urteile anerkennen und vollstrecken können, wie prüft das chinesische Gericht dann das betreffende Urteil?

Chinesische Gerichte führen in der Regel keine materielle Überprüfung ausländischer Urteile durch. Mit anderen Worten, chinesische Gerichte würden nicht prüfen, ob ausländische Urteile Fehler bei der Tatsachenfeststellung und Rechtsanwendung enthalten.

Chinesische Gerichte verweigern jedoch die Anerkennung des ausländischen Urteils des Beschwerdeführers unter den folgenden Umständen, insbesondere wie folgt:

(1) Nach dem Recht des Landes, in dem das Urteil ergangen ist, ist das Urteil nicht rechtskräftig;

(2) Nach dem Recht des Landes, in dem das Urteil ergangen ist, ist das Gericht, das das Urteil erlassen hat, in der Sache nicht zuständig;

iii. Der Angeklagte wurde nicht ordnungsgemäß über das Gerichtsverfahren informiert oder hatte keine angemessene Gelegenheit, sich zu äußern, oder der Angeklagte erhielt keine angemessene Vertretung nach dem Recht des Ortes, an dem das Urteil ergangen ist;

(3) Das Urteil wird durch Betrug oder Bestechung erwirkt;

(4) Das Gericht der Volksrepublik China hat in derselben Streitigkeit zwischen denselben Parteien ein Urteil gefällt oder das Urteil der Sonderverwaltungszone Hongkong, der Sonderverwaltungszone Macau, der Region Taiwan oder eines Dritten anerkannt Land diesbezüglich;

(5) Die Anerkennung und Vollstreckung des betreffenden Urteils verstößt gegen die Grundprinzipien der Gesetze der Volksrepublik China oder gegen die Souveränität, Sicherheit und öffentliche Interessen des Staates.

Lehnt ein chinesisches Gericht die Anerkennung eines ausländischen Urteils aus den vorstehenden Gründen ab, verweigert es die Anerkennung und Vollstreckung des ausländischen Urteils. Die so ergangene Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Wenn die oben genannten Umstände in Ihrem Urteil nicht festgestellt werden, werden die chinesischen Gerichte das Urteil anerkennen und vollstrecken.

3. Wann sollte ich in China die Anerkennung und Vollstreckung meiner Urteile beantragen?

Wenn Sie bei chinesischen Gerichten gleichzeitig die Anerkennung ausländischer Urteile oder die Anerkennung und Vollstreckung beantragen, sollten Sie innerhalb von zwei Jahren einen Antrag bei chinesischen Gerichten stellen.

Der Beginn der Zweijahresfrist lässt sich in die folgenden drei Situationen einteilen:

(1) Wenn Ihr Urteil den Zeitraum der Schuldenerfüllung vorsieht, wird es vom letzten Tag dieses Zeitraums an gezählt;

(2) Sieht Ihr Urteil eine stufenweise Schulderfüllung vor, so wird diese vom letzten Tag jedes Erfüllungszeitraums an gerechnet;

(3) Ist in Ihrem Urteil keine Erfüllungsfrist vorgesehen, so wird diese vom Tag der Rechtskraft des Urteils an gerechnet.

Wenn Sie nur die Anerkennung Ihres Urteils bei einem chinesischen Gericht beantragen, wird das chinesische Gericht dieses Urteil anerkennen. Wenn Sie danach bei einem chinesischen Gericht die Vollstreckung dieses Urteils beantragen möchten, sollten Sie sich innerhalb von zwei Jahren an das chinesische Gericht wenden. Die Zweijahresfrist wird ab dem Datum des Wirksamwerdens des Urteils des chinesischen Gerichts über die Anerkennung dieses Urteils gezählt.

4. Bei welchem ​​Gericht in China sollte ich die Anerkennung und Vollstreckung meines Urteils beantragen?

Sie können die Anerkennung und Vollstreckung bei einem chinesischen Zwischengericht des Ortes beantragen, an dem sich das chinesische Unternehmen oder das der Vollstreckung unterliegende Vermögen befindet.

5. Muss ich die Gerichtsgebühren bezahlen, um bei chinesischen Gerichten die Anerkennung und Vollstreckung meines Urteils zu beantragen?

Ja.

Informationen zu Zeit und Kosten solcher Fälle finden Sie in unserem anderen Artikel “Zeit und Kosten – Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile in China".

Wenn Sie den Prozess gewinnen, gehen die Gerichtsgebühren zu Lasten des Beklagten.

6. Welche Unterlagen muss ich einreichen, wenn ich bei chinesischen Gerichten die Anerkennung und Vollstreckung meines Urteils beantrage?

Sie müssen folgende Materialien einreichen:

(1) Das Antragsformular;

(2) Personalausweis oder Gewerbeanmeldung des Antragstellers (sofern der Antragsteller eine juristische Person ist, ist zusätzlich der Ausweis des Bevollmächtigten oder des Verantwortlichen des Antragstellers vorzulegen);

(3) die Vollmacht (ermächtigt Anwälte, als Verfahrensbevollmächtigte zu handeln);

(4) Das Originalurteil und eine beglaubigte Kopie davon;

(5) Dokumente, die belegen, dass die säumige Partei im Falle eines Versäumnisurteils ordnungsgemäß geladen wurde, sofern im Urteil nichts anderes bestimmt ist; und

(6) Urkunden, die die ordnungsgemäße Vertretung einer handlungsunfähigen Person belegen, sofern im Urteil nichts anderes bestimmt ist.

Wenn die oben genannten Materialien nicht auf Chinesisch sind, müssen Sie auch die chinesische Übersetzung dieser Materialien bereitstellen. Die chinesische Fassung ist mit dem offiziellen Siegel des Übersetzungsbüros zu versehen. In China akzeptieren einige Gerichte nur chinesische Übersetzungen von Agenturen, die in ihren Übersetzungsagenturen aufgeführt sind, andere hingegen nicht.

Dokumente von außerhalb Chinas müssen von lokalen Notaren in dem Land, in dem sich diese Dokumente befinden, beglaubigt und von lokalen chinesischen Konsulaten oder chinesischen Botschaften beglaubigt werden.

7. Was sollte im Antragsformular enthalten sein?

Im Antragsformular müssen Sie kurz den Sachverhalt beschreiben, für den Sie sich bewerben. Darüber hinaus können Sie auch die wichtigsten Punkte diskutieren, die chinesische Gerichte bei der Prüfung der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile interessieren. Im Allgemeinen kann der Inhalt des Antragsformulars Folgendes umfassen:

(1) Eine kurze Erklärung des Urteils, einschließlich des Namens des ausländischen Gerichts, des Aktenzeichens, des Verfahrensbeginns und des Urteilsdatums;

(2) Angelegenheiten, die von chinesischen Gerichten durchgesetzt werden müssen;

(3) Die Leistung des Antragsgegners und deren Durchsetzung außerhalb Chinas;

(4) Das spezifische Eigentum des Antragsgegners, das von chinesischen Gerichten vollstreckt werden soll (was es chinesischen Gerichten erleichtern kann, das für die Vollstreckung verfügbare Vermögen des Antragsgegners zu identifizieren);

(5) Nachweis, dass Ihr Land und China internationale Abkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile geschlossen haben oder eine gegenseitige Beziehung eingegangen sind;

(6) Nachweis, dass das betreffende Urteil in die Art ausländischer Urteile fällt, die von chinesischen Gerichten anerkannt und vollstreckbar sind;

(7) Nachweis, dass das Gericht, das das Urteil gefällt hat, für den Fall zuständig ist und dass chinesische Gerichte nach chinesischem Recht nicht zwingend für den Fall zuständig sind;

(8) Beweisen, dass das ursprüngliche Gericht den Beklagten angemessen geladen hat;

(9) Der Nachweis, dass das ursprüngliche Urteil oder die ursprüngliche Entscheidung rechtskräftig ist, einschließlich seiner angemessenen Zustellung an den Beklagten.

 

 

 

Das Grenzüberschreitender Handelsstreit 101 Series ('CTD 101 Series') bietet eine Einführung in grenzüberschreitende Handelsstreitigkeiten im Zusammenhang mit China und vermittelt das notwendige Wissen für die grenzüberschreitende Beilegung von Handelsstreitigkeiten und das Inkasso.

 

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Photo by Tianhao Zhang on Unsplash

 

 

 


Anbieter: Meng Yu 余 萌

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