Am 17. Dezember 2023 erließ der chinesische Staatsrat die „Verordnung über die Aufsicht und Verwaltung von Nichtbank-Zahlungsinstituten“ (非银行支付机构监督管理条例, im Folgenden die „Verordnung“), die am 1. Mai 2024 in Kraft treten wird .
In dieser Verordnung beziehen sich Nichtbanken-Zahlungsinstitute auf in China ansässige Unternehmen, bei denen es sich nicht um Bankfinanzinstitute handelt, die eine Zahlungsgeschäftsgenehmigung für die Ausübung des Zahlungsgeschäfts erhalten haben, beispielsweise für die Übertragung von Geldmitteln auf der Grundlage von übermittelten elektronischen Zahlungsanweisungen Zahlungsempfänger oder Zahler.
Die Höhepunkte der Verordnung sind wie folgt.
- Das Mindeststammkapital eines zu gründenden Nichtbank-Zahlungsinstituts beträgt 100 Millionen CNY und ist eingezahltes Geldkapital. Die People's Bank of China (PBC) kann diese Mindestkapitalanforderung bei Bedarf erhöhen.
- Das bankfremde Zahlungsgeschäft lässt sich in zwei Arten unterteilen: den Betrieb von Guthabenkonten und die Abwicklung von Zahlungsvorgängen, die davon abhängen, ob Prepaid-Gelder von Zahlern empfangen werden können. Die Regeln für die Überwachung und Verwaltung dieser Operationen werden von der PBC gesondert festgelegt.
- Die Geschäftssysteme und Backups von Nichtbank-Zahlungsinstituten werden in China gespeichert. Nichtbanken-Zahlungsinstitute, die Zahlungsdienste für inländische Transaktionen anbieten, müssen die Transaktionsverarbeitung, die Geldabwicklung und die Datenspeicherung innerhalb Chinas durchführen.
- Nichtbanken-Zahlungsinstitute überweisen ausstehende Zahlungen gemäß den vom Nutzer erteilten Zahlungsanweisungen. Unter ausstehenden Zahlungen versteht man die bereits erhaltenen und noch zu zahlenden Geldbeträge, die Nichtbanken-Zahlungsinstitute zur Abwicklung von Zahlungsvorgängen für Nutzer tatsächlich erhalten.
- Das Verhältnis des Nettovermögens zum durchschnittlichen Tagessaldo der ausstehenden Zahlungen von Nichtbank-Zahlungsinstituten muss den Bestimmungen des PBC entsprechen.
- Nichtbanken-Zahlungsinstitute hinterlegen ausstehende Zahlungen bei Geschäftsbanken.
- Nichtbanken-Zahlungsinstitute wickeln Zahlungstransaktionen über von der PBC benannte Clearinginstitute ab und dürfen keine Clearing-Dienste erbringen oder dies verschleiert tun.
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Anbieter: CJO-Mitarbeiterteam