Am 14. Dezember 2023 erließ der chinesische Staatsrat die „Verordnung über die Spende und Transplantation menschlicher Organe“ (人体器官捐献和移植条例, im Folgenden die „Verordnung“), die am 1. Mai 2024 in Kraft treten wird.
Die Verordnung gilt für Organspenden und Transplantationen innerhalb Chinas, mit Ausnahme der Spende und Transplantation von Zellen, Hornhaut, Knochenmark und anderem menschlichen Gewebe.
Die Verordnung definiert menschliche Organspende als die freiwillige, unentgeltliche Bereitstellung ganzer oder teilweiser Organe mit bestimmten physiologischen Funktionen, wie z. B. Herz, Lunge, Leber, Niere, Bauchspeicheldrüse oder Dünndarm, zur Transplantation.
Die Höhepunkte der Verordnung sind wie folgt.
- Keine Organisation oder Einzelperson darf in irgendeiner Form mit menschlichen Organen handeln oder sich an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Handel mit menschlichen Organen beteiligen.
- Die Spende menschlicher Organe muss auf dem Prinzip der freien Willensfreiheit und unentgeltlich erfolgen.
- Keine Organisation oder Einzelperson darf andere dazu zwingen, täuschen oder dazu verleiten, ihre menschlichen Organe zu spenden.
- Keine Organisation oder Einzelperson darf lebende Organe eines Bürgers unter 18 Jahren zur Transplantation entnehmen.
- Die Organe aus menschlichen Überresten dürfen erst entnommen werden, nachdem der menschliche Organspender rechtskräftig für tot erklärt wurde. Das medizinische Personal, das mit dem Erwerb und der Transplantation menschlicher Organe befasst ist, darf nicht an der Feststellung des Todes des Spenders beteiligt sein.
- Menschliche Überreste werden gleichmäßig über das von der Gesundheitsabteilung des Staatsrates eingerichtete Verteilungssystem verteilt.
- Keine medizinische Einrichtung oder ihr medizinisches Personal dürfen menschliche Organtransplantationen unter Verwendung von menschlichen Überresten durchführen, die nicht durch das Zuteilungssystem zugewiesen wurden, oder von menschlichen Organen unbekannter Herkunft.
- Die Gesundheitsabteilung des Staatsrates veröffentlicht regelmäßig die Spende und Zuteilung menschlicher Organe.
- Empfänger lebender Organe sind auf den Ehegatten, Verwandte in gerader Linie oder Seitenverwandte bis zum dritten Verwandtschaftsgrad des lebenden Organspenders beschränkt.
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Anbieter: CJO-Mitarbeiterteam