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China erlässt ein Gesetz über Außenbeziehungen

Mo 18 September 2023
Editor: Shuai Huang

Am 28. Juni 2023 beschloss der chinesische Gesetzgeber, der Nationale Volkskongress, verabschiedete das Gesetz über auswärtige Beziehungen der Volksrepublik China (中华人民共和国对外关系法, im Folgenden „das Gesetz“)..

Die chinesische Regierung hat eine chinesisch-englische Version des Gesetzes als Referenz erstellt. Der vollständige Text ist verfügbar KLICKEN SIE HIER.

Das Gesetz ist das bedeutendste kürzlich erlassene chinesische Gesetz über internationale Beziehungen und trat am 1. Juli 2023 in Kraft.

Nach Angaben des chinesischen Gesetzgebers wird das Gesetz dazu beitragen, (1) Chinas rechtlichen Rahmen im Hinblick auf die Bekämpfung von Sanktionen, Einmischung und „Langarmgerichtsbarkeit“ zu verbessern; und (2) die extraterritoriale Anwendung des chinesischen Rechts fördern.

Das Gesetz besteht aus 45 Artikeln, die in fünf Kapitel unterteilt sind, darunter allgemeine Grundsätze, Funktionen und Befugnisse für die Führung von Auslandsbeziehungen, Ziele und Aufgaben der Führung von Auslandsbeziehungen, das System der Auslandsbeziehungen, Unterstützung für die Führung von Auslandsbeziehungen und ergänzende Bestimmungen .

Zu den bemerkenswerten Bestimmungen des Gesetzes gehören:

  • China hat das Recht, bei Bedarf Gegenmaßnahmen oder restriktive Maßnahmen gegen Handlungen zu ergreifen, die seine Souveränität, nationale Sicherheit und Entwicklungsinteressen gefährden und gegen das Völkerrecht oder grundlegende Normen der internationalen Beziehungen verstoßen (Art. 33);
  • China kann gemäß den Verträgen und Vereinbarungen, die es abschließt oder denen es beitritt, sowie den Grundprinzipien des Völkerrechts und den Grundnormen für die internationalen Beziehungen bei Bedarf diplomatische Maßnahmen ergreifen, einschließlich der Änderung oder Beendigung diplomatischer oder konsularischer Beziehungen mit einem fremden Land (Art. 34);
  • China gewährt diplomatischen Institutionen und Beamten anderer Länder sowie internationalen Organisationen und deren Beamten Vorrechte und Immunitäten und gewährt ausländischen Staaten und deren Eigentum Immunitäten in Übereinstimmung mit den einschlägigen Gesetzen sowie Verträgen und Vereinbarungen, die es abschließt oder denen es beitritt (Art. 36);
  • China schützt die rechtmäßigen Rechte und Interessen ausländischer Staatsangehöriger und ausländischer Organisationen in seinem Hoheitsgebiet, hat die Befugnis, einem ausländischen Staatsangehörigen die Einreise, den Aufenthalt oder den Aufenthalt in seinem Hoheitsgebiet zu gestatten oder zu verweigern, und regelt die von ausländischen Organisationen in seinem Hoheitsgebiet durchgeführten Aktivitäten (Art. 38).

 

 

Photo by zhang kaiyv on Unsplash

Anbieter: CJO-Mitarbeiterteam

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