Im November 2021 schloss das Pekinger Gericht für geistiges Eigentum der Fall iQiyi gegen Qihoo, dass ein Browser mit den Funktionen „Record-while-streaming“ und „One-Click-Sharing“ unlauteren Wettbewerb darstelle.
Aufzeichnen während des Streamings und One-Click-Sharing sind die Kernfunktionen von Qihoo 360 Browser. Mit diesen Funktionen können Benutzer, die die Website von iQiyi über den 360-Browser besuchen, die Arbeit gleichzeitig über die vom 360-Browser bereitgestellte Aufnahme-während-Streaming-Funktion ansehen und aufzeichnen.
360 Browser bietet Speicher- und Bearbeitungsdienste nach der Aufzeichnung. Es bietet Benutzern den One-Click-Sharing-Service, um die Arbeit auf Plattformen von Drittanbietern wie Today's Headlines und YouTube zu verteilen.
Das Pekinger Gericht für geistiges Eigentum entschied, dass die oben genannten Funktionen es Benutzern ermöglichen, technische Verhinderungen wie das „Verbieten von Downloads“ zu umgehen und eine kostenlose Verbreitung von Werken zu erreichen, an denen iQiyi Rechte hat.
Dies hat zu Schäden an den Betriebsressourcen von iQiyi geführt, was weiter zum Verlust des Abonnentenverkehrs beiträgt.
Das damit verbundene Verhalten von Qihoo hat die gute Ordnung des Marktwettbewerbs beschädigt und fiel in die Kategorie „andere Handlungen, die den normalen Betrieb von Netzwerkprodukten oder -diensten verhindern oder stören, die rechtmäßig von anderen Betreibern bereitgestellt werden“ gemäß Artikel 12.2.4 des „Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“ (反不正当竞争法), und ist somit als Akt des unlauteren Wettbewerbs auszulegen.
Titelbild von Raymond Lam auf Unsplash
Anbieter: CJO-Mitarbeiterteam