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SPC passt die Zuständigkeit chinesischer Gerichte in Zivil- und Handelssachen mit Auslandsbezug an

Am 15. November 2022 hat der Oberste Volksgerichtshof (SPC) das „Bestimmungen des Obersten Volksgerichtshofs zu mehreren Fragen der Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen mit Auslandsbezug“ (最高人民法院关于涉外民商事案件管辖若干问题的规定, im Folgenden die „Bestimmungen“), die am 1. Januar 2023 in Kraft tritt.

Die wichtigsten Punkte der Bestimmungen sind wie folgt zusammengefasst:

  • Die Zuständigkeit für auslandsbezogene Zivil- und Handelssachen wird so weit wie möglich auf die Erstgerichte übertragen.
  • Zivil- und Handelssachen mit Auslandsbezug, die in die Zuständigkeit mehrerer Amtsgerichte fallen, werden in einem zusammengefasst.
  • Zivil- und Handelssachen mit Auslandsbezug, die in die Zuständigkeit eines Amtsgerichts fallen, werden an eine seiner internen Strafkammern oder Kollegialkammern verwiesen.

Chinesische Gerichte sind in ein vierstufiges Gerichtssystem unterteilt – Oberster Gerichtshof, Oberste Gerichte, Zwischengerichte und Primärgerichte). Das SPC schreibt vor, dass Gerichte der mittleren und höheren Ebene die primäre Zuständigkeit für Berufungsverfahren haben, während sie die Zuständigkeit für erstinstanzliche Klagen, wann immer möglich, auf primäre Gerichte übertragen.

Traditionell fielen Zivil- und Handelssachen mit Auslandsbezug hauptsächlich in die Zuständigkeit der Zwischengerichte. Die Zuständigkeit für die meisten dieser Fälle wird jedoch nach und nach den Primärgerichten übertragen. Mittlere und hohe Gerichte sind nur in der ersten Instanz in solchen Fällen zuständig, in denen es um erhebliche Geldbeträge geht.

Die meisten Richter an den chinesischen Hauptgerichten sind jedoch nicht unbedingt in der Lage, Zivil- und Handelssachen mit Auslandsbezug zu verhandeln. Um dieses Problem anzugehen, können gemäß den Bestimmungen des SPC solche Fälle mehrerer primärer Gerichte in einem konzentriert werden, dessen Kapazität zur Behandlung von Fällen mit Auslandsbezug danach erweitert wird.

Um eine bessere Rechtsprechung in Fällen mit Auslandsangelegenheiten zu gewährleisten, verlangt der SPC außerdem, dass lokale Gerichte Richter mit Zuständigkeit in diesem Bereich zusammenlegen, damit sie alle diese Fälle anhören können.

 

 

Titelbild von WacholderPhoton auf Unsplash

Anbieter: CJO-Mitarbeiterteam

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