Am 21. März 2021 erteilten das Finanzministerium und die staatliche Verwaltung des Kulturerbes das "Zwischenmaßnahmen für die Staatsbesitz Vermögensverwaltung von Ressourcen für kulturelle Relikte”(国有 文物 资源 资产 管理 暂行办法), Regulierung der Registrierung und Bestandsaufnahme, Schutz und Nutzung, Berichterstattung über Vermögenswerte, Überwachung und Inspektion der Vermögenswerte von Ressourcen kultureller Relikte.
Die Maßnahmen, die aus sieben Kapiteln mit insgesamt 47 Artikeln bestehen, umfassen die allgemeinen Bestimmungen, die Registrierung und Bestandsaufnahme von Ressourcen für kulturelle Relikte, den Schutz und die Nutzung von Ressourcen für kulturelle Relikte, das Informationsmanagement für Ressourcen für kulturelle Relikte und die Berichterstattung über Vermögenswerte von kulturellen Relikten Ressourcen-, Überwachungs- und Inspektionsbestimmungen sowie ergänzende Bestimmungen.
Die Maßnahmen sehen vor, dass sie für den Erwerb, die Erhaltung und den Schutz, die Nutzung, die Entsorgung, die Berichterstattung und andere Managementaktivitäten von administrativen und öffentlichen Einrichtungen in Bezug auf staatseigene Vermögenswerte von Ressourcen kultureller Relikte gelten. Staatliche Unternehmen und zivile gemeinnützige Organisationen, die staatliche kulturelle Relikte verwalten und sammeln, führen Tätigkeiten in Bezug auf die Maßnahmen durch.
China ist ein Land, das reich an kulturellem Erbe ist. Angesichts der abwechslungsreichen Sammlungslandschaft ist es noch schwieriger, eine Vielzahl von Kunstwerken und Antiquitäten zu schützen. Daher kann eine stärkere Registrierung von Vermögenswerten für Ressourcen kultureller Relikte verhindern, dass diese aufgrund unvollständiger oder unklarer Registrierungslisten verloren gehen oder unterschlagen werden. Gemäß den Maßnahmen registrieren die Verwaltungs- und Sammlungsinstitutionen für kulturelle Relikte alle Vermögenswerte der Ressourcen für kulturelle Relikte rechtzeitig und genau im allgemeinen Register für kulturelle Relikte und führen die Rechnungslegung gemäß den Bestimmungen des einheitlichen Rechnungsführungssystems des Staates durch. Bei der Registrierung und Zusammenstellung der Liste der kulturellen Relikte füllen die zuständigen Institutionen die "Vermögensinformationskarte der Ressourcen für kulturelle Relikte" aus und stärken gleichzeitig das Informationsmanagement für Vermögenswerte von Ressourcen für kulturelle Relikte. Das Finanzministerium legt zusammen mit der zuständigen Verwaltungsabteilung für kulturelle Relikte die Informatisierungsanforderungen vor und richtet den zentralen Mechanismus für den Austausch von Vermögensverwaltungsinformationen ein.
Titelbild von hbieser (https://pixabay.com/users/hbieser-343207/) auf Pixabay
Anbieter: CJO-Mitarbeiterteam