Chinas erste Privatinsolvenzverordnung, die "Persönliche Insolvenzverordnung der Sonderwirtschaftszone Shenzhen" (深圳 经济 特区 个人 破产 条例), trat am 1. März in Shenzhen offiziell in Kraft. Bis zum 31. März 2021 hatte das Zwischenvolksgericht von Shenzhen für den ersten Monat der Umsetzung der Verordnung 260 Insolvenzanträge erhalten. Nach dem Interview mit dem Antragsteller und den von ihm eingereichten Unterlagen wurden acht Anträge vorrangig angenommen.
Die Antragsteller in den acht akzeptierten Fällen sind junge oder mittlere Personen, die alle Erfahrung in der Gründung eines Unternehmens oder in der Ausübung eines Geschäftsbetriebs haben, was dem Grundsatz der Förderung von Innovation und der Tolerierung von Fehlern entspricht. In Bezug auf Insolvenzanträge, die im ersten Monat eingereicht wurden, besteht der Hauptzweck darin, die Schuldenkrise durch Umstrukturierung und Abwicklung zu lindern, wobei die Schulden im Vergleich zu Unternehmensinsolvenzfällen geringer sind. Unter den im ersten Monat eingereichten Anträgen haben 56% der Schuldner Schulden in Höhe von weniger als 1 Mio. CNY und 30% Schulden im Bereich von 1 Mio. CNY bis 3 Mio. CNY, und nur sehr wenige Schuldner haben die Schuldenlast von über 10 Mio. CNY.
Für diese acht Privatinsolvenzfälle wird der erste erfolgreiche Privatinsolvenzfall tatsächlich abgeschlossen, wenn die Umstrukturierung oder Beilegung erfolgreich abgeschlossen wurde oder das Gericht seine Insolvenz ankündigt. Um den Antragsteller jedoch von den Verbindlichkeiten für die Rückzahlung der ausstehenden Schulden gemäß der Verordnung zu befreien, wird das Gericht den Antragsteller erst dann von der Haftung befreien, wenn die Vergleichsvereinbarung oder der Umstrukturierungsplan endgültig umgesetzt sind oder der Untersuchungszeitraum für die Haftungsfreistellung vorliegt läuft ab.
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