Der Elternteil kann im Testament festlegen, wer sein Haus und sein sonstiges Erbe erbt.
Wenn er/sie kein Testament hat, können seine/ihre Kinder, sein Ehepartner, seine Eltern, Geschwister, Großeltern väterlicherseits und Großeltern mütterlicherseits dieses Haus und anderes Erbe erben.
Nach chinesischem Recht wird erstere Erbfolge genannt, letztere gesetzliche Erbfolge.
1. Erbfolge des Erblasses
Jeder kann durch Testament über seinen Nachlass an eine Organisation oder Einzelperson verfügen und die Erbschaft bestimmen.
Mit anderen Worten, in China können Sie bestimmen, wer und wie viel erbt, indem Sie den Nachfolger unter den gesetzlichen Nachfolgern ernennen, z. B. Ihren Ehepartner, Ihre Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern väterlicherseits und Großeltern mütterlicherseits.
Darüber hinaus können Sie Ihren Nachlass durch Testament an den Staat oder ein Kollektiv oder eine andere Organisation oder Einzelperson als Ihren gesetzlichen Nachfolger stiften.
2. Gesetzliche/gesetzliche Erbfolge
In China wird es als Darmnachfolge im Vergleich zur Testatnachfolge angesehen.
Liegt kein Testament vor, wird der Nachlass eines Erblassers in folgender Reihenfolge erlassen:
(1) an erster Stelle: Ehepartner, Kinder und Eltern.
(2) zweite in der Reihenfolge: Geschwister, Großeltern väterlicherseits und Großeltern mütterlicherseits.
Wenn die Nachfolge beginnt, erben die Nachfolger in der ersten Reihenfolge unter Ausschluss der Nachfolger in der zweiten Reihenfolge. Der / die Nachfolger in der Reihenfolge erben den Nachlass in Verzug eines Nachfolgers in der Reihenfolge.
Das Erbrecht ist gleich, unabhängig vom Geschlecht und davon, ob es sich um uneheliche oder uneheliche Kinder handelt.
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Anbieter: Meng Yu 余 萌