Die gerichtliche Auslegung des Schiedsgesetzes umfasst hauptsächlich die folgenden drei Punkte.
Erstens enthält sie in Bezug auf Fälle, in denen die Gültigkeit von Schiedsvereinbarungen bestätigt wird, Bestimmungen zu Bestätigungsstandards, zur Unabhängigkeit von Schiedsvereinbarungen und zur Zuständigkeit von Streitigkeiten über die Gültigkeit von Schiedsvereinbarungen.
Zweitens wurden in Bezug auf Fälle, in denen die Nichtigerklärung eines Schiedsspruchs beantragt wurde, die Bedingungen für die Nichtigerklärung, der Umfang der erneuten Schiedsgerichtsbarkeit und die Gerichtsverfahren festgelegt.
Drittens wurde in Bezug auf Fälle, in denen die Vollstreckung von Schiedssprüchen beantragt wurde, die Zuständigkeit für die Vollstreckung von Schiedssprüchen, die Koordinierung der Verfahren für die Vollstreckung von Schiedssprüchen und die Aufhebung von Schiedssprüchen festgelegt.