Im Juni 2021 haben das chinesische Ministerium für Kultur und Tourismus und das Justizministerium gemeinsam die „Mitteilung zur Durchführung der Pilotarbeit zur verbindenden Mediation und Schlichtung von Tourismusbeschwerden“ (关于开展旅游投诉调解与仲裁衔接试点工作的通知) (im Folgenden als "Mitteilung" bezeichnet), die die versuchsweise Einrichtung spezieller Schlichtungsplattformen für Tourismusbeschwerden in Gebieten vorschlägt, in denen die Bedingungen erfüllt sind, fördert die Verbindung von touristischer Beschwerdemediation und Schiedsgerichtsbarkeit und fördert insbesondere die Beilegung von touristischen Streitigkeiten durch Mediation.
Laut Mitteilung soll die Schlichtungsplattform für Tourismusbeschwerden von den lokalen Kultur- und Tourismusverwaltungsbehörden und Schlichtungsinstitutionen nach Rücksprache aufgebaut werden. Nach Erhalt einer Tourismusbeschwerde vermittelt die Tourismusbeschwerdebehörde gemäß ihren Aufgaben zwischen den Parteien und stellt den Parteien dann eine „Tourismusbeschwerde-Vergleichserklärung“ (旅游投诉调解意见书) aus, wenn eine Einigung erzielt wird. Besteht eine Schiedsvereinbarung, kann die Behörde die Parteien auffordern, während des Schiedsverfahrens direkt in das Verfahren der schnellen Mediation einzutreten.
Wenn die Parteien keine Einigung erzielen, kann die Behörde für die Bearbeitung von Tourismusbeschwerden die Parteien anleiten, nach Verhandlungen eine Schlichtungsvereinbarung zu erzielen, und dann das Schlichtungsverfahren zur schnellen Schlichtung über die Streitschlichtungsplattform für Tourismusbeschwerden einleiten. Während dieses Prozesses kann das Schiedsgericht bei Abschluss einer Vergleichsvereinbarung auf Antrag der Parteien einen Schiedsspruch über den Vergleich erlassen oder aufgrund der Ergebnisse der Vergleichsvereinbarung einen Schiedsspruch erlassen und den Parteien zuzustellen; Wird keine Vergleichsvereinbarung durch Schiedsmediation erzielt, kann das Schiedsgericht einen Schiedsspruch in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Vorschriften erlassen, ausstellen und den Parteien zustellen.
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