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Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche in China (2006)

Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche

Art der Gesetze Recht

Ausstellende Stelle Ständiger Ausschuss des Nationalen Volkskongresses

Bekanntmachungstermin 31. Oktober 2006

Datum des Inkrafttretens Jan 01, 2007

Gültigkeitsstatus Gültig

Geltungsbereich Landesweit

Thema (n) Banken und Finanzen Strafrecht

Herausgeber CJ Beobachter

Das chinesische Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche trat am 1. Januar 2007 in Kraft.

Insgesamt gibt es 37 Artikel. Ziel des Gesetzes ist es, Geldwäsche zu verhindern, die Finanzordnung aufrechtzuerhalten und die Geldwäsche und andere damit zusammenhängende Straftaten einzudämmen.

Die wichtigsten Punkte sind:

1. Als zuständige Abteilung des Staatsrats für die Bekämpfung der Geldwäsche organisiert und koordiniert die Volksbank von China die Arbeit zur Bekämpfung der Geldwäsche im ganzen Land.

2. Finanzinstitute müssen gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes ihre internen Kontrollsysteme zur Bekämpfung der Geldwäsche einrichten und verbessern.

3. Wenn die People's Bank of China oder eine ihrer Provinzfilialen eine zweifelhafte Transaktion feststellt und daher eine Untersuchung und Überprüfung erforderlich ist, kann sie eine Untersuchung bei den betreffenden Finanzinstituten durchführen.

4. Die People's Bank of China vertritt gemäß der Genehmigung des Staatsrates die chinesische Regierung bei der Bekämpfung der Geldwäsche mit ausländischen Regierungen und verwandten internationalen Organisationen.

Diese englische Übersetzung stammt von der offiziellen Website des Nationalen Volkskongresses der VR China. In naher Zukunft wird eine genauere englische Version, die von uns übersetzt wurde, auf dem China Laws Portal verfügbar sein.