Das Arbeitssicherheitsgesetz wurde am 29. Juni 2002 verkündet und 2009, 2014 bzw. 2021 geändert. Die letzte Revision trat am 1. September 2021 in Kraft.
Es gibt insgesamt 119 Artikel. Das Gesetz zielt darauf ab, die Arbeitssicherheit zu erhöhen und Arbeitsunfälle zu verhindern und zu reduzieren.
Die wichtigsten Punkte sind:
Die Hauptverantwortlichen einer Produktions- und Betriebsstätte sind die ersten Verantwortlichen für die Arbeitssicherheit im Unternehmen und tragen die volle Verantwortung für die Arbeitssicherheit im Unternehmen. Die Gewerkschaften überwachen die Arbeitssicherheit des Unternehmens gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Der Staatsrat und die lokalen Volksregierungen auf Kreisebene und darüber hinaus stärken ihre Führungsrolle in Bezug auf die Arbeitssicherheit und schaffen und verbessern den Mechanismus zur Koordinierung der Arbeitssicherheit. Die Notfallmanagementbehörden des Staatsrates und der lokalen Volksregierungen auf und über der Kreisebene üben eine umfassende Aufsicht und Verwaltung über die Arbeitssicherheit aus.
Die Produktions- und Betriebseinheiten richten ein abgestuftes Management- und Kontrollsystem für Sicherheitsrisiken ein und ergreifen entsprechende Management- und Kontrollmaßnahmen entsprechend dem Grad der Sicherheitsrisiken.
Bei Bauvorhaben für Bergwerke oder Metallverhüttung oder für die Produktion, Lagerung, Be- und Entladung von Gefahrstoffen verstärken die Bauträger das Sicherheitsmanagement dieser Vorhaben, dürfen nicht verkaufen, vermieten, verleihen, angegliedert oder illegal sein ihre Bauqualifikationen in anderer Form an eine andere Organisation weitergeben und nicht alle ihre vertraglich vereinbarten Bauprojekte an Dritte weitervergeben, solche Projekte aufteilen und dann an Dritte weitervergeben oder solche Projekte ohne die entsprechenden Anforderungen an Dritte weitervergeben Qualifikationen.