Stellungnahmen zur Reform der Trennung von komplizierten und einfachen Verwaltungsverfahren wurden am 14. Mai 2021 verkündet und sind am 1. Juni 2021 in Kraft getreten.
Es gibt insgesamt 23 Artikel. Die Stellungnahmen zielen darauf ab, die Trennung komplizierter und einfacher Verwaltungsfälle zu fördern und die Verteilung der Verwaltungsmittel für Gerichtsverfahren zu optimieren.
Die wichtigsten Punkte sind:
Beantragen die Beteiligten gemeinsam die gerichtliche Bestätigung einer im Rahmen einer vorprozessualen Mediation erzielten Vergleichsvereinbarung, kann das Volksgericht die Gültigkeit der Vergleichsvereinbarung in Übereinstimmung mit dem Gesetz bestätigen und die vorgerichtliche Vergleichserklärung ausstellen. Verweigern die Betroffenen die Mediation oder kommen sie nicht zu einer Vergleichsvereinbarung, so hat das Volksgericht die Klage unverzüglich nach Maßgabe des Gesetzes zu erheben, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Klageerhebung vorliegen.
Bei der Verhandlung eines Verwaltungsverfahrens im summarischen Verfahren kann das Volksgericht das Gerichtsverfahren unter Berücksichtigung der Umstände des Falles vereinfachen, gewährleistet jedoch die streitigen Rechte der betroffenen Parteien, wie das Recht auf Erwiderung, Beweisführung, Vernehmung von Beweisen, Aussagen und Argumenten.
Audio- und Videoaufzeichnungen im gerichtlichen Verfahren eines Verwaltungsverfahrens, das einem summarischen Verfahren unterliegt, können mit Zustimmung der betroffenen Parteien Gerichtsaufzeichnungen ersetzen.