Die Verwaltungsmaßnahmen für den Netzzugang von Telekommunikationsgeräten wurden am 10. Mai 2001 veröffentlicht und 2014 geändert. Die neueste Version trat am 23. September 2014 in Kraft.
Insgesamt gibt es 39 Artikel, die die Überwachung von Telekommunikationsendgeräten, Funkkommunikationsgeräten und Verbindungsgeräten zum Ziel haben. Die wichtigsten Punkte sind:
- Vor dem Zugriff auf das öffentliche Telekommunikationsnetz und dem Verkauf in China müssen die entsprechenden Telekommunikationsgeräte die vom Ministerium für Industrie und Informationstechnologie ausgestellte Netzzugangslizenz erhalten.
- Der Katalog der Telekommunikationsgeräte, die dem Netzzugangslizenzsystem unterliegen, wird vom Ministerium für Industrie und Informationstechnologie in Zusammenarbeit mit der Abteilung für Produktqualitätsüberwachung des Staatsrates formuliert und veröffentlicht.