Das Gesetz über die Verwaltung von Inlandsaktivitäten von Nichtregierungsorganisationen in Übersee im chinesischen Hoheitsgebiet wurde 2016 erlassen und 2017 geändert. Die letzte Überarbeitung ist am 5. November 2017 in Kraft getreten.
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Die wichtigsten Punkte sind:
1.Dieses Gesetz gilt für ausländische NRO, die Tätigkeiten im Hoheitsgebiet Chinas ausüben. Übersee-NGOs sind gemeinnützige, nichtstaatliche soziale Organisationen, die im Ausland legal gegründet wurden, darunter Stiftungen, soziale Gruppen und Denkfabriken.
2. Überseeische NRO sind gesetzlich geschützt, wenn sie gemäß dem Gesetz Tätigkeiten im Hoheitsgebiet Chinas ausüben.
3. Überseeische NRO dürfen keine gewinnorientierten oder politischen Aktivitäten auf dem Territorium Chinas betreiben oder finanzieren, keine religiösen Aktivitäten durchführen oder finanzieren.
4. Überseeische NRO, die keine Registrierungsformalitäten für die Bildung von Repräsentanzen durchlaufen oder vorübergehende Aktivitäten ohne Aufzeichnungsformalitäten durchführen, dürfen keine Aktivitäten in getarnter Form innerhalb des Hoheitsgebiets Chinas durchführen oder durchführen oder direkt oder in getarnter Form genehmigen oder finanzieren jede andere Einrichtung oder Einzelperson innerhalb Chinas, die Aktivitäten auf dem Gebiet Chinas durchführt.