Die Durchführungsmaßnahmen für die vorläufigen Verwaltungsvorschriften für internationale Verbindungen zu Computerinformationsnetzen sind am 13. Februar 1998 in Kraft getreten.
Insgesamt gibt es 25 Artikel. Die Durchführungsmaßnahmen zielen darauf ab, die Regulierungsbefugnis verschiedener Abteilungen der chinesischen Regierung und die Verpflichtungen derjenigen, die eine Verbindung zum Computernetzwerk herstellen, hinsichtlich der Verbindung der Benutzer des Computernetzwerks in China mit ausländischen Computernetzwerken zu klären.