Die Verwaltungsbestimmungen für ausländische Organisationen, die Finanzinformationsdienste in China anbieten, sind am 1. Juni 2009 in Kraft getreten.
Insgesamt gibt es 25 Artikel. Die Bestimmungen zielen darauf ab, die Aktivitäten zu regeln, bei denen ausländische Organisationen Finanzinformationsdienste auf dem Gebiet Chinas anbieten. Finanzinformationsdienste beziehen sich auf Dienste, die Informationen und / oder Finanzstatistiken bereitstellen, die die Finanzmärkte für Benutzer beeinflussen können, die sich an Finanzmärkten beteiligen. Zu den wichtigsten Punkten der Bestimmungen gehören:
- Das Informationsbüro des Staatsrates ist die Regulierungsbehörde in der Region.
- Ausländische Organisationen, die Finanzinformationsdienste im Hoheitsgebiet Chinas anbieten, müssen von der Regulierungsbehörde genehmigt werden.
- Wenn ausländische Organisationen, die beabsichtigen, ein Finanzinformationsdienstleistungsunternehmen in China zu investieren und zu gründen, der Genehmigung der Handelsbehörde des Staatsrates (Handelsministerium) unterliegen.
- Die Finanzinformationen, die ausländische Organisationen Benutzern in China zur Verfügung stellen, dürfen keine illegalen Inhalte enthalten.