Das Hochwasserschutzgesetz wurde 1997 erlassen und 2009, 2015 bzw. 2016 geändert. Die letzte Überarbeitung ist am 2. Juli 2017 in Kraft getreten.
Insgesamt gibt es 65 Artikel.
Die wichtigsten Punkte sind:
1. Beim Hochwasserschutz sind die Grundsätze der umfassenden Planung, der allgemeinen Berücksichtigung, der Prävention an erster Stelle, der Allzwecknutzung und der Interessen des Teils, die den Interessen des Ganzen untergeordnet sind, zu befolgen.
2.Wasserressourcen sind in Übereinstimmung mit der Gesamtregelung für den Hochwasserschutz und unter Einhaltung des Grundsatzes der Ableitung von Vorteilen in Verbindung mit der Beseitigung von Schäden zu entwickeln, zu nutzen und zu schützen.
3. Jede Einheit und Einzelperson ist verpflichtet, die Projekte und Einrichtungen für den Hochwasserschutz zu schützen und sich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen an den Bemühungen zur Kontrolle und Bekämpfung von Hochwasser zu beteiligen.
4. Der Hochwasserschutz und die Flutbekämpfung werden nach dem System durchgeführt, bei dem der Verwaltungschef der Volksregierung auf jeder Ebene unter einheitlichem Kommando die volle Verantwortung übernimmt und die Abteilungen auf verschiedenen Ebenen ihre jeweiligen Aufgaben übernehmen.