Das Umweltschutzgesetz wurde 1989 erlassen und 2014 geändert. Die letzte Überarbeitung ist am 1. Januar 2015 in Kraft getreten.
Insgesamt gibt es 70 Artikel.
Die wichtigsten Punkte sind:
1. Alle Unternehmen und Einzelpersonen sind verpflichtet, die Umwelt zu schützen. Die lokalen Gebietskörperschaften auf allen Ebenen sind für die Umweltqualität in ihren jeweiligen Verwaltungsregionen verantwortlich.
2.Die Umweltschutzverwaltung des Staatsrates überwacht und verwaltet im Allgemeinen die nationalen Umweltschutzarbeiten und entwickelt die nationalen Umweltqualitätsnormen.
3.Die in einem Bauprojekt enthaltenen Anlagen zur Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung müssen gleichzeitig mit dem Bauvorhaben entworfen, gebaut und in Betrieb genommen werden.
4. Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und andere Unternehmen, die Schadstoffe einleiten, zahlen Gebühren für die Einleitung von Schadstoffen. Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und andere Unternehmen, die der Verwaltung der Schadstoffeinleitungsgenehmigung unterliegen, müssen Schadstoffe gemäß den Anforderungen ihrer jeweiligen Schadstoffeinleitungslizenzen einleiten.
5. Bürger, juristische Personen und andere Organisationen haben gemäß dem Gesetz das Recht, Umweltinformationen zu erhalten und am Umweltschutz teilzunehmen und diesen zu überwachen.