Am 12. November 2021 veröffentlichte das chinesische Ministerium für Ökologie und Umwelt die vorgeschlagene „Leitlinien für den Öko- und Umweltschutz bei Auslandsinvestitionen und Kooperationsprojekten (Entwurf zur öffentlichen Stellungnahme)“ (im Folgenden „die Leitlinien“, 对外投资合作建设项目生态环境保护指南(征求意见稿)) für öffentliche Meinungen bis 17.
Der Leitfaden schlägt vor, dass Unternehmen eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Vorschriften des Gastlandes (der Region) durchführen und angemessene Maßnahmen ergreifen sollten, um die möglichen negativen Auswirkungen zu verringern.
Wenn das Gastland (die Region) keine einschlägigen Gesetze und Vorschriften hat, werden chinesische Unternehmen ermutigt, sich bei der Durchführung von UVP an die internationalen gemeinsamen Standards oder chinesischen Standards zu halten.
Darüber hinaus stärkt der Leitfaden die große Verantwortung ausländischer Unternehmen für den Umweltschutz durch Maßnahmen wie die Verbesserung des Umweltmanagementsystems des Unternehmens (Artikel 4), die Berichterstattung über Umwelt- und Umweltschutzinformationen (Artikel 22) und die Stärkung der Kommunikation mit den lokalen Gemeinschaften (Artikel 23).
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Anbieter: CJO-Mitarbeiterteam