Das Gesetz über elektronische Signaturen wurde 2004 erlassen und 2015 bzw. 2019 geändert. Die letzte Überarbeitung trat am 23. April 2019 in Kraft.
Insgesamt gibt es 36 Artikel. Der Begriff „elektronische Signatur“ in diesem Gesetz bezieht sich auf die Daten, die in einer Datennachricht in elektronischer Form enthalten oder an diese angehängt sind, um den Unterzeichner zu identifizieren und seine Zustimmung zu den darin enthaltenen Inhalten anzuzeigen. Eine zuverlässige elektronische Unterschrift hat die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift oder das Anbringen eines Siegels.
Eine elektronische Signatur kann von einem Dienstleister für elektronische Authentifizierung authentifiziert werden, der vor der Ausübung eines solchen Geschäfts die Genehmigung der zuständigen Regierungsbehörden einholen muss.