Das Gesetz über die Kohleindustrie wurde 1996 erlassen und 2009, 2011, 2013 bzw. 2016 geändert. Die letzte Überarbeitung ist am 7. November 2016 in Kraft getreten.
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Die wichtigsten Punkte sind:
1. Die Kohlevorkommen gehören dem Staat. Das staatliche Eigentum an den Kohlevorkommen, entweder an der Oberfläche oder im Untergrund, ändert sich nicht mit dem Eigentum oder dem Recht zur Nutzung des Landes, an das die Kohlevorkommen gebunden sind.
2. In Bezug auf die Entwicklung der Kohlevorkommen wendet der Staat den Grundsatz der einheitlichen Planung, der rationellen geografischen Verteilung und der umfassenden Nutzung an.
3. Die Regierungen und die Kohlebergbauunternehmen müssen Maßnahmen zur Stärkung des Arbeitsschutzes ergreifen, um die Sicherheit und Gesundheit der Arbeiter und Mitarbeiter der Kohlengruben zu gewährleisten. Der Staat ergreift besondere Schutzmaßnahmen für Bergleute, die in unterirdischen Kohlengruben arbeiten.
4. Die einheitliche Kontrolle über die Ein- und Ausfuhr von Kohle wird gemäß den einschlägigen Vorschriften des Staatsrates aufrechterhalten.