Das Bankenaufsichtsgesetz wurde 2003 erlassen und 2006 geändert. Die letzte Überarbeitung trat am 31. Oktober 2006 in Kraft.
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Die wichtigsten Punkte sind:
1.Die Bankenaufsichtsbehörde des Staatsrates ist für die Regulierung und Überwachung der Bankinstitute in China und deren Geschäftstätigkeit verantwortlich.
2. Der Begriff „Bankinstitute“ bezeichnet in China gegründete Finanzinstitute, die Einlagen von der Öffentlichkeit entgegennehmen, darunter unter anderem Geschäftsbanken, städtische Kreditgenossenschaften und ländliche Kreditgenossenschaften sowie politische Banken.
3.Die Bestimmungen dieses Gesetzes über die Regulierung und Überwachung von Bankinstituten gelten für die Regulierung und Überwachung von Vermögensverwaltungsgesellschaften, Treuhand- und Investmentgesellschaften, Finanzunternehmen, Finanzleasinggesellschaften und anderen in China ansässigen Finanzinstituten, wie von der Bankenaufsichtsbehörde unter dem Staatsrat.
4.Die Bankenaufsichtsbehörde des Staatsrates reguliert und überwacht gemäß den geltenden Bestimmungen dieses Gesetzes die Finanzinstitute, die vorbehaltlich ihrer Genehmigung außerhalb Chinas niedergelassen sind, sowie die von der Finanzinstitute, auf die in den beiden vorhergehenden Absätzen Bezug genommen wird.
5.Die Bankenaufsichtsbehörde des Staatsrates genehmigt die Gründung, Änderung, Kündigung und den Geschäftsumfang von Bankinstituten.
6.Die Bankenaufsichtsbehörde des Staatsrates überprüft und bewertet die Kapitalquelle, die Finanzkraft, die Fähigkeit zur Kapitalauffüllung und die Integrität der Aktionäre, während sie die Anträge auf Gründung eines Bankinstituts oder Änderungen bei den Aktionären prüft, die a bestimmter Prozentsatz oder mehr des Gesamtkapitals oder der Gesamtanteile gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften.