Die Verordnung zur Registrierung authentischer Identitätsdaten von Telefonteilnehmern ist am 1. September 2013 in Kraft getreten.
Insgesamt gibt es 21 Artikel, die darauf abzielen, die Registrierung authentischer Identitätsinformationen von Nutzern durch Telekommunikationsunternehmen bei der Abwicklung der Netzzugangsverfahren von Festnetztelefonen und Mobiltelefonen (einschließlich Mobilfunkkarten) zu präzisieren.