Am 23. April 2021 wurden gemeinsam von der Cyberspace Administration of China, dem Ministerium für öffentliche Sicherheit, dem Ministerium für öffentliche Sicherheit, „Administrative Measures for Livestreaming Marketing (for Trial Implementation)“ (die „Maßnahmen“, 网络直播营销管理办法(试行)) veröffentlicht Handel, Ministerium für Kultur und Tourismus, Staatliche Steuerverwaltung, Staatliche Verwaltung für Marktregulierung und Nationale Rundfunk- und Fernsehverwaltung. Die Maßnahmen traten am 25. Mai 2021 in Kraft.
Die Maßnahmen gelten für kommerzielle Marketingaktivitäten in Form von Live-Videoübertragungen, Audioübertragungen, Live-Streaming mit Fotos und Worten oder einer Kombination mehrerer Livestreaming-Formen über das Internet, Anwendungen, Applets oder auf andere Weise innerhalb des Hoheitsgebiets der Volksrepublik China .
Gemäß den Maßnahmen bestehen Livestreaming-Programm-Publisher, die Livestreaming-Marketingaktivitäten betreiben, in zwei Arten: Livestreaming-Studiobetreiber und Livestreaming-Vermarkter. Darin werden spezifische Anforderungen an die entsprechenden Werbeaktivitäten, Online- und Offline-Livestreaming-Veranstaltungen, Überprüfung von Informationen zu Waren und Dienstleistungen, Verwendung virtueller Bilder und geschäftliche Kooperationen mit Serviceagenturen für Livestreaming-Vermarkter etc. gestellt.
Die Maßnahmen stärken auch die Verwaltung von Livestreaming-Marketingplattformen und bieten im Detail die Sicherheitsbewertung, Aufzeichnung oder Lizenzierung, technischen Support, Plattformregeln, Identitätsauthentifizierung und dynamische Überprüfung, Regulierung der hochriskanten und illegalen Aktivitäten von Livestreaming-Marketingplattformen und so weiter.