In Übereinstimmung mit den Informationen, die am 5. Juni 2021 auf der Website des Haidian-Gerichts veröffentlicht wurden, hat der Volksgerichtshof Haidian („Haidian-Gericht“), Peking, kürzlich abgeschlossen der Fall von Saishi Trading (Shanghai) Co., Ltd. gegen Laizhou Hongyu Art Crafts Co., Ltd. et al.(2021), die feststellt, dass die Live-Übertragungsplattform im Szenario des Live-Streaming-Marketings als E-Commerce-Plattform angesehen werden kann und die entsprechenden Verpflichtungen gemäß der „Administrative Maßnahmen für Livestreaming-Marketing (zur Testimplementierung)" (网络直播营销管理办法(试行)).
In diesem Fall hat der Kläger Saishi Trading (Shanghai) Co., Ltd. (im Folgenden als „Saishi“ bezeichnet) erhielt die ausschließliche Genehmigung zur Nutzung von „AGATHA“ und zwei anderen Marken durch Agatha Diffusion Sarl. Saishi hat das gefunden Laizhou Hongyu Kunsthandwerk Co., Ltd (im Folgenden „Hongyu“ genannt) verkaufte während des Live-Streaming-Marketings auf Douyin („抖音“, die chinesische Version von TikTok) Handtaschen mit dem Wort „AGATHA“ und bestimmten Logos und reichte daher eine Klage gegen Hongyu und Beijing Microbroadcast ein Vision Technology Co., Ltd., dem Betreiber von Douyin (im Folgenden „Microbroadcast Company“) wegen Verletzung des ausschließlichen Nutzungsrechts der Marke. Schließlich entschied das erstinstanzliche Gericht Haidian, dass Hongyu Saishi für wirtschaftliche Verluste von 300,000 RMB und angemessene Ausgaben von 10,598 RMB entschädigen sollte.
In diesem Fall entschied das Gericht Haidian, dass Plattformen für E-Commerce-Aktivitäten nicht mehr auf traditionelle Plattformen mit E-Commerce als Hauptgeschäft beschränkt sind, sondern auch auf Plattformen anwendbar sind, deren Hauptgeschäft die Generierung und Bereitstellung von Inhalten ist, wie z. B. Online-Live-Streaming Plattformen und Online-Audio-Video-Plattformen, die ihren Nutzern nach und nach Online-Live-Streaming-Marketingdienste zur Verfügung stellten. Für letztere Plattformen, wenn die den Parteien der Transaktion tatsächlich erbrachten Dienstleistungen mit den "E-Commerce-Gesetz" (电子商务法), sollten sie auch als E-Commerce-Plattformen bestimmt werden.
Nach Auffassung des Gerichts zeigt die Live-Streaming-Schnittstelle in Douyin den Namen, das Bild, den Preis und andere Informationen des betreffenden Produkts an. Nutzer klicken in Douyin auf die „Ware“ und können dann direkt die Produktseite betreten, ohne auf andere Plattformen umzuleiten. Nutzer von Douyin können über ihr Douyin-Konto direkt die Bestellinformationen des betreffenden Produkts erfragen. Beim Ansehen der Live-Übertragung müssen die Benutzer in Douyin auf den Warenkorb klicken, um den E-Store zum Kauf des Produkts zu betreten. Diese Tatsachen bestätigen, dass Douyin in Form von Live-Streaming-Marketingdiensten Dealmaking, Informationsfreigabe und andere Dienste für die Handelsparteien auf seiner Plattform bereitstellt. Darüber hinaus ist eine Plattform, die allen Parteien zur Verfügung steht, um eigenständig Handelsaktivitäten durchzuführen, eine Art E-Commerce-Plattform. Daher ist Microbroadcast Company als Betreiber der Douyin-Plattform ein Betreiber von E-Commerce-Plattformen.
Dies ist der erste Fall in China, dass die Live-Broadcast-Plattform im Rahmen des Live-Streaming-Marketings als E-Commerce-Plattform bestätigt wurde.
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