Die Verwaltungsvorschriften zur Verwaltung von Mobilfunknummern-Portabilitätsdiensten sind am 1. Dezember 2019 in Kraft getreten.
Insgesamt gibt es 15 Artikel. Die Verordnungen zielen darauf ab, die von den Telekommunikationsunternehmen bereitgestellten Mobilitätsportabilitätsdienste zu regeln, dh innerhalb desselben lokalen Netzes ändern Benutzer der Mobilfunkkommunikation (ausgenommen Benutzer des Internet der Dinge) die vertraglich vereinbarten Telekommunikationsunternehmen mit der verbleibenden Nummer gleich.