Die am 6. September 2004 in Kraft getretene Auslegung zur Anwendung von Gesetzen bei der Behandlung von Strafsachen im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets, von Mobilkommunikationsterminals und Call Centern für die Produktion, Reproduktion, Veröffentlichung, den Handel und die Verbreitung obszöner elektronischer Informationen.
Insgesamt gibt es 9 Artikel, die darauf abzielen, Artikel 363 des Strafrechts der VR China auszulegen, dh unter welchen Umständen wird der Schauspieler des Verbrechens schuldig sein, obszöne Artikel unter Verwendung der zu produzieren, zu reproduzieren, zu veröffentlichen, zu handeln und zu verbreiten Internet- und Mobilkommunikationsterminals.