Das Tabakmonopolgesetz wurde 1991 erlassen und 2009, 2013 bzw. 2015 geändert. Die letzte Überarbeitung ist am 24. April 2015 in Kraft getreten.
Insgesamt gibt es 43 Artikel.
Die wichtigsten Punkte sind:
1.Der Staat übt nach dem Gesetz die Monopolverwaltung über die Herstellung, den Verkauf, den Import und die Ausfuhr von Tabakmonopolwaren aus und übt ein Tabakmonopollizenzsystem aus.
(2) Ein einheitlicher Kauf von Blatttabak erfolgt durch Tabakunternehmen oder die von ihnen zugelassenen Stellen gemäß den vom Staat festgelegten Einkaufsstandards. Keine anderen Organisationen oder Einzelpersonen dürfen einen Blatttabakkauf durchführen.
3. Wer beabsichtigt, ein Unternehmen zu gründen, das Tabakerzeugnisse herstellt, muss die Genehmigung der Tabakmonopolverwaltungsabteilung des Staatsrates und eine Lizenz für Tabakmonopolproduktionsunternehmen einholen.
4. Die Werbung für Tabakerzeugnisse ist in Rundfunkstationen, Fernsehsendern oder in Zeitungen oder Zeitschriften verboten.