Das Vermessungs- und Kartierungsgesetz wurde 1992 erlassen und 2002 bzw. 2017 geändert. Die letzte Überarbeitung ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten.
Insgesamt gibt es 68 Artikel.
Die wichtigsten Punkte sind:
1. Diejenigen, die Vermessungs- und Kartierungsaktivitäten durchführen, müssen die vom Staat vorgeschriebenen Vermessungs- und Kartierungsdaten und -systeme verwenden und die vom Staat vorgeschriebenen technischen Spezifikationen und Standards für Vermessung und Kartierung ausführen.
2. Der Staat wendet die Regeln für das Management von Vermessungs- und Kartierungsqualifikationen auf die Stellen an, die Vermessungs- und Kartierungsaktivitäten durchführen.
3. Eine ausländische Organisation oder Person, die Vermessungs- und Kartierungsaktivitäten innerhalb des Hoheitsgebiets und anderer Seegebiete unter der Gerichtsbarkeit Chinas durchführt, muss die Genehmigung der zuständigen Abteilung für Vermessung, Kartierung und Geoinformation des Staatsrates gemeinsam mit der Vermessung und Kartierungsabteilung der Streitkräfte und muss sich an die Bestimmungen der einschlägigen Gesetze Chinas halten.
4. Eine ausländische Organisation oder Person, die Vermessungs- und Kartierungsaktivitäten im Hoheitsgebiet Chinas durchführt, muss mit den zuständigen Abteilungen oder Einrichtungen der Volksrepublik China zusammenarbeiten und darf kein Staatsgeheimnis beinhalten oder die Staatssicherheit beschädigen.
5. Internet-Kartendienstleister verwenden die Karten, die nach rechtlicher Prüfung genehmigt wurden, und legen Regeln für die Verwaltung der Kartendatensicherheit fest.