Die administrativen Maßnahmen zur inhaltlichen Selbstüberprüfung internetbasierter kultureller Geschäftsbereiche sind am 1. Dezember 2013 in Kraft getreten.
Insgesamt gibt es 16 Artikel, die darauf abzielen, die internetbasierten Kulturgeschäftseinheiten zu überwachen und den Inhalt kultureller Produkte und Dienstleistungen im Voraus zu überprüfen. Die internetbasierte Kulturgeschäftseinheit erhält die internetbasierte Kulturgeschäftslizenz, und die Inhaltsüberprüfung kultureller Produkte und Dienstleistungen wird von dem Personal durchgeführt, das das Inhaltsüberprüfungszertifikat erhalten hat.