Die Verwaltungsvorschriften zur Freisetzung gefährlicher Stoffe Informationen im Internet sind am 1. März 2015 in Kraft getreten.
Insgesamt gibt es 16 Artikel, die darauf abzielen, die im Internet veröffentlichten Informationen über die Herstellung, den Betrieb, die Lagerung und die Verwendung gefährlicher Stoffe zu überwachen, darunter unter anderem Arten, Leistungen, Verwendungen und professionelle Dienstleistungen gefährlicher Stoffe.
Zu den oben genannten gefährlichen Substanzen gehören: Waffen und Munition, Sprengstoffe, hochgiftige Chemikalien, explosive Chemikalien und andere gefährliche Chemikalien, radioaktive Materialien, Kernmaterialien, kontrollierte Geräte und andere Gegenstände, die die persönliche Sicherheit und die Sicherheit von Eigentum gefährden können.