Die Vorschriften zur Verwaltung von Telekommunikationsunternehmen mit ausländischer Finanzierung wurden am 11. Dezember 2001 erlassen und 2008 bzw. 2016 geändert. Die letzte Überarbeitung ist am 6. Februar 2016 in Kraft getreten.
Insgesamt gibt es 23 Artikel. Die wichtigsten Punkte der Verordnungen umfassen:
Ausländische Investoren und chinesische Investoren können gemeinsam ein Telekommunikationsunternehmen gründen, das sich in Form eines chinesisch-ausländischen Joint Ventures auf dem Gebiet Chinas mit dem Telekommunikationsgrundgeschäft und dem Telekommunikationsgeschäft mit Mehrwert befasst.
Wenn das Unternehmen im Telekommunikationsgrundgeschäft tätig ist, darf der Anteil der Investitionen ausländischer Investoren 49% nicht überschreiten.
Wenn das Unternehmen ein Telekommunikationsgeschäft mit Mehrwert betreibt, darf der Anteil der Investitionen ausländischer Investoren 50% nicht überschreiten.