Die Verordnung über technische Maßnahmen zur Cybersicherheit trat am 1. März 2006 in Kraft.
Insgesamt gibt es 19 Artikel, die darauf abzielen, Internetdienstanbieter und Internetnutzer zu beaufsichtigen, technische Maßnahmen zur Cybersicherheit zu ergreifen und die normale Funktion technischer Maßnahmen zur Cybersicherheit sicherzustellen. Die Sicherheitsaufsichtsabteilung des öffentlichen Informationsnetzes des öffentlichen Sicherheitsorgans ist für die Überwachung der Umsetzung der technischen Maßnahmen zur Cybersicherheit verantwortlich.